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Max Eyrich
German physician

Max Eyrich

The basics

Quick Facts

Intro
German physician
A.K.A.
Max Theodor Eyrich
Places
Work field
Gender
Male
Place of birth
Stetten am kalten Markt, Germany
Place of death
Stuttgart, Germany
Age
65 years
Politics:
The details (from wikipedia)

Biography

Max Theodor Eyrich (* 22. März 1897 in Stetten am kalten Markt; † 5. November 1962 in Stuttgart) war ein deutscher Arzt, Psychiater und Rassentheoretiker. Während der Zeit des Nationalsozialismus war er als Landesjugendarzt beim Landesjugendamt Württemberg-Hohenzollern an den Euthanasiemorden sowie der Deportation württembergischer Sintikinder beteiligt.

Biografie

Der Arztsohn Eyrich begann nach seinem Abitur 1915 ein Studium der Medizin an der Universität Tübingen. Das Studium musste er jedoch nach zwei Semestern unterbrechen, da er während des Ersten Weltkriegs für den Kriegsdienst eingezogen wurde. Nach Kriegsende setzte er 1919 sein Studium zunächst in Tübingen und dann in München fort, wo er 1922 schließlich das medizinische Staatsexamen bestand.

Nach seiner Promotion zum Doktor der Medizin im Jahr 1923 absolvierte er das Medizinalpraktikum, zum Teil an der Universitätsklinik für Gemüts- und Nervenkrankheiten in Tübingen, wo er dann bis 1929 unter Robert Eugen Gaupp als Assistenzarzt arbeitete. Er absolvierte eine Facharztausbildung für Psychiatrie und behandelte während dieser Zeit auch mehrfach Kinder.

1924 heiratete er die Medizinerin Hedwig Eyrich, die ihn zur Kinder- und Jugendpsychiatrie brachte. Als Mitarbeiterin des städtischen Gesundheitsamtes in Stuttgart war auch sie aktiv an den Euthanasiemorden beteiligt.

Bis 1933 arbeitete Max Eyrich als Oberarzt in der Bonner Provinzial-Kinderanstalt für seelisch Abnorme, seit dem 1. April 1933 dann als „Nervenärztlicher Berater für das Fürsorgeerziehungswesen“ und Landesjugendarzt in Stuttgart. Er wurde in dieser Funktion bis zum Oberregierungsmedizinalrat befördert. Seine Frau hingegen musste aufgrund der Personalabbauverordnung ihren Beruf zeitweise aufgeben.

Die Familie Eyrich stand dem Nationalsozialismus nahe. Seit Anfang 1940 war Eyrich in die „Aktion T4“ eingeweiht und hatte zusammen mit Otto Mauthe die Aufgabe, die Patienten für die Aktion T4 zu erfassen und zu selektieren.

Eyrich gehörte dem Gaugesundheitsrat an und war seit 1940 Mitglied der NSDAP. Dem NS-Ärztebund trat er 1941 bei.

Eyrich als Landesjugendarzt

Als Landesjugendarzt beim Landeswohlfahrtsverband – Landesjugendamt – Württemberg-Hohenzollern orientierte sich Eyrich weitgehend an den Ansichten des Rassenkundlers Robert Ritter und führte die von diesem begonnen „Forschungsarbeiten“ in Süddeutschland weiter. Seine Aufgabe als Landesjugendarzt sah Eyrich darin, „erbbiologisches Sieb dieser Jugend“ (Eyrich) zu sein.

Auf der „Württembergischen Anstaltstagung“ am 8. November 1938 hielt Dr. Eyrich einen Vortrag mit dem Titel „Fürsorgezöglinge – erbbiologisch gesehen“. Die Tagung diente der Bekanntgabe des sogenannten Heimerlasses. Darin heißt es unter anderem:

„Die Zuweisung jedes Zöglings zu den einzelnen Gruppen erfolgt hier auf Grund eines Gutachtens des Landesjugendarztes, der hauptamtlich im Landesjugendamt tätig ist.“

Erlaß des Württembergischen Innenministers vom 7. November 1938 (Aktenzeichen IX 1418)

Aufgrund des Heimerlasses wurden die württembergischen „Zigeunerkinder“ und „zigeunerähnlichen Kinder“ von ihren Eltern getrennt und zunächst im katholischen Kinderheim St. Josephspflege in Mulfingen zusammengezogen, wo sie 1943 der Rassekundlerin Eva Justin als „Forschungsobjekte“ für ihre Doktorarbeit dienten. Die Sinti-Kinder von Mulfingen wurden dann ins Zigeunerlager Auschwitz deportiert und am 3. August 1944 vergast.

Nachkriegszeit und „Grafeneckprozess“

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Eyrich zunächst ein Jahr lang von der amerikanischen Besatzungsmacht interniert.

Im sogenannten Grafeneck-Prozess, der im Rahmen der Euthanasie-Prozesse am 8. Juni 1949 auf Schloss Hohentübingen begann, wurde Eyrich wegen Beteiligung an der Ermordung von 10.654 „Geisteskranken“ im Zuge der Aktion T4 angeklagt. Mit ihm vor Gericht standen Otto Mauthe, Alfons Stegmann, Martha Fauser sowie zwei Kriminalbeamte und zwei ehemalige Pfleger. Alle anderen Beteiligten waren unauffindbar. Am 5. Juli 1949 verurteilte das Schwurgericht Tübingen Mauthe zu einer fünfjährigen Haftstrafe und die beiden Anstaltsärzte Stegmann und Fauser zu 24 beziehungsweise 18 Monaten. Die übrigen Angeklagten, unter ihnen auch Eyrich, wurden freigesprochen.

Nach Fürsprache unter anderem durch den Psychiater und Tübinger Hochschullehrer Ernst Kretschmer konnte Eyrich 1950 wieder seine Tätigkeit als Landesjugendarzt aufnehmen. Er nahm 1950 an der Gründungsversammlung der Deutschen Vereinigung für Jugendpsychiatrie (DVJ) teil.

Siehe auch

  • Nationalsozialistische Rassenhygiene

Schriften

  • Schulversager: Vitale Ursachen intellektueller Leistungs- u. Bildungsschwächen. Heilpädagogische Schriftenreihe. Neckar-Verlag, Villingen/Schwarzwald, 1963.

Literatur

  • R. Castell, J. Nedoschill, M. Rupps, D. Bussiek: Geschichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland in den Jahren 1937 bis 1961. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-46174-7.
  • Johannes Meister: Die „Zigeunerkinder“ von der St. Josefspflege in Mulfingen. In: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Nr. 2, 1987, S. 195ff. (Digitalisat (Memento vom 21. Februar 2014 im Internet Archive); PDF; 677 kB).
  • LG Tübingen, 5. Juli 1949. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966. Bd. V, Nr. 155, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, C. F. Rüter. University Press, Amsterdam 1970, S. 87–123 (Online).
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