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Werner Weber
German jurist

Werner Weber

The basics

Quick Facts

Intro
German jurist
Places
Work field
Gender
Male
Place of birth
Wülfrath, Mettmann (district), Düsseldorf Government Region, North Rhine-Westphalia
Place of death
Göttingen, Göttingen, Lower Saxony, Germany
Age
72 years
Politics:
The details (from wikipedia)

Biography

Werner Weber (* 31. August 1904 in Wülfrath; † 29. November 1976 in Göttingen) war ein deutscher Jurist. Er war Mitherausgeber der Zeitschrift Der Staat und gilt als bedeutender Staats- und Verfassungsrechtler in Deutschland. Er war langjähriges Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes sowie Leiter der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen (Weber-Kommission).

Leben

Weber war der jüngste Sohn des Schulrektors August Weber und seiner Frau Maria Weber geb. Ricken. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Berlin und Bonn und absolvierte das Referendariat bei Gerichten und der Preußischen Justizverwaltung bis zum Assessorexamen. 1930 promovierte er als Schüler von Carl Schmitt mit einer Arbeit über Parlamentarische Unvereinbarkeiten (Inkompatibilitäten).

Von 1931 bis 1937 war Weber Referent im preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, ab 1934 Reichskultusministerium. Er arbeitete in der Geistlichen Abteilung und in den Abteilungen Volksbildung, Musik und Naturschutz.

Am 1. Mai 1933 wurde er Mitglied der NSDAP und ab 1936 war er Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. An die Wirtschaftshochschule Berlin wurde er 1935 auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht berufen, war jedoch parallel noch im Ministerium tätig. Er versuchte inneren Widerstand gegen die zunehmende Politisierung durchzusetzen und trat z. B. für Persönlichkeiten ein, die von der NSDAP verfolgt worden sind, darunter Paul Hindemith, Kurt Huber, Hermann Abendroth, bis er 1937 um Entpflichtung von der Tätigkeit im Ministerium bat.

Eine Berufung zum Prorektor der Wirtschaftshochschule Berlin ist aus politischen Gründen unterbunden worden. 1941 erhielt er Rufe nach Breslau und Halle, die er ablehnte.

Einen Ruf an die Universität Leipzig nahm Weber jedoch an und erhielt 1942 einen Lehrstuhl an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, obwohl es Widerstände gab, besonders von Gauleiter Mutschmann, der äußerte, Weber verhaften zu wollen, wenn er nach Leipzig käme.

Gleichzeitig lief ein Konflikt mit dem Reichssicherheitshauptamt und seinem Leiter Reinhard Heydrich wegen einer kritischen Besprechung eines Reichsgerichtsurteils durch Weber, die Heydrich als „Unverfrorenheit“ bezeichnete. Heydrich wörtlich: „Ich habe bereits bei wiederholten Gelegenheiten feststellen müssen, daß Sie systematisch versuchen, unter dem Deckmantel einer angeblich neutralen und objektiven juristischen Würdigung konfessionelle Belange zu wahren…. Von staatspolitischen Maßnahmen habe ich vorerst abgesehen. Ich weise jedoch ausdrücklich darauf hin, daß ich im Wiederholungsfalle durch geeignete Maßnahmen eine weitere unerwünschte Betätigung Ihrerseits unterbinden werde“. Dennoch kam es 1943 zur Übersiedelung der Familie nach Leipzig.

Weber war seit 1932 mit Marta Weber geb. Hoffmann aus Trier verheiratet, aus der Ehe wurden vier Kinder geboren, von denen das dritte, ein Sohn, 1946 an einer Epidemie, die in ganz Leipzig grassierte, starb. Webers Bruder Hans fiel im Krieg 1942 bei El Alamein. Im Dezember 1943 wurden bei einem Bombenangriff das Wohnhaus der Familie sowie das Haus der Juristenfakultät zerstört. Die Arbeit an der Universität ging weiter bis zum Kriegsende und wurde 1946 erneut aufgenommen.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er 1945 wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) amtsenthoben. 1946 konnte er jedoch zunächst mit einem Notdienstvertrag in Forschung und Verwaltung, ab 1947 mit einem regulären Vertrag in der Lehre wieder tätig werden. Allerdings gab es politische Angriffe, u. a. von Oberbürgermeister Zeigner (SED), der äußerte, Weber habe während der Nazizeit „ständig gegen das damals herrschende politische System gearbeitet, und zwar in einer schwer faßbaren, aber durchaus wirkungsvollen Form“, und so handele er auch jetzt gegen das derzeitige Regime.

Einen Ruf an die Georg-August-Universität Göttingen auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht nahm Weber 1948 – auch dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht weichend– an. Die Übersiedelung der Familie erfolgte 1949 zur Zeit der Berliner Blockade über die Luftbrücke in einem Kohlenflugzeug.An der Universität Göttingen war Weber bis 1972 tätig. 1957 lehnte er Rufe nach Bonn und Berlin ab. Für einen Staatsrechtslehrer war es etwas Besonderes, nacheinander in vier verschiedenen deutschen Regierungsepochen zu wirken. Es folgte eine Zeit mit vielfältigen Aufgaben in Forschung und Lehre. Ca. 300 Doktoranden führte er zur Promotion. Von 1956 bis 1958 war er Rektor der Universität Göttingen. Seine besonderen Bemühungen galten der baulichen und etatmäßigen Ausgestaltung der Universität wie den wissenschaftlichen Auslandsbeziehungen mit anderen Universitäten und den ausländischen Studierenden besonders aus Asien und Afrika (Afro-Asiaten-Union). Nach Neugründung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1949 wurde Weber für drei Jahre in den Vorstand gewählt, 1964 und 1965 als Vorsitzender.

Weber war außerdem Mitglied im Hochschulverband, im Königsteiner Kreis, in der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, im Arbeitskreis für Eisenbahnrecht, der Walter-Raymond-Stiftung, im Arbeitskreis zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung in Niedersachsen u. v. a. An der Entstehung der Niedersächsischen Verfassung hat er mitgewirkt.

Sein besonderes Interesse galt dem Gedanken der Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands. Vom Königsteiner Kreis ausgehend und von Webers öffentlich-rechtlichem Seminar unterstützt, gab Weber 1957 mit Werner Jahn die Synopse zur Wiedervereinigungspolitik heraus mit Belegen von 1945 bis 1957. Die Synopse zur Deutschlandpolitik mit Belegen von 1941 bis 1973 erschien 1973. Im Plenarsaal des Bundestages hielt Weber am 17. Juni 1966 die Rede Die Bundesrepublik Deutschland und die Wiedervereinigung.

Zu Webers Arbeit gehörten die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof Bremens und im Niedersächsischen Staatsgerichtshof ebenso wie die Tätigkeit für die Niedersächsische Verwaltungs- und Gebietsreform. Er vertrat mehrere Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht und wirkte als Gutachter.

Das Verzeichnis seiner etwa 400 Schriften wurde 1964 von seinem Sohn Eckart Weber zum 60. Geburtstag herausgegeben und 1974, ergänzt, veröffentlicht in der Festschrift für Weber: Im Dienst an Recht und Staat. 1978, erschien eine Sammlung seiner Aufsätze aus vier Jahrzehnten zum Thema Staat und Kirche in der Gegenwart. Die Beschäftigung mit diesem Thema hatte in der Tätigkeit in der Geistlichen Abteilung des Kultusministeriums in Berlin ihren Anfang genommen.

Webers schriftlicher Nachlass liegt mit seinem Hauptbestand im Bundesarchiv in Koblenz.

Ehrungen

  • 1961 wurde ihm die Landesmedaille des Landes Niedersachsen verliehen.
  • Das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland erhielt er 1969.
  • Zum 80. Geburtstag 1984 wurden zwei Reden Webers aus dem Niedersächsischen Landtag veröffentlicht mit einer Einleitung von Christian Starck.
  • Christian Starck hielt eine Laudatio zur Enthüllung der Gedenktafel an Webers ehemaligem Wohnhaus in Göttingen zu Webers 100. Geburtstag 2004.

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  • Parlamentarische Unvereinbarkeiten (Inkompatibilitäten), 1930.
  • Rechtswissenschaftliche Beiträge zum 25-jährigen Bestehen der Handels-Hochschule Berlin, 1931 (zus. mit Carl Schmitt, Paul Gieseke, Karl August Eckhardt, Hermann Krause u. Friedrich Kessler).
  • mit Franz Wieacker: Eigentum und Enteignung. 1935.
  • Die politische Klausel in den Konkordaten. Staat und Bischofsamt, 1939.
  • Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Eine Darstellung ihrer gegenwärtigen Ordnung, 1940, 2. Aufl. 1943.
  • Die Verkündung von Rechtsvorschriften, 1942.
  • Die Gesetzgebung der Besatzungsmächte, Sowjetische Zone, 1946.
  • Die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften. 1948.
  • Verwaltungsgesetze, 1948.
  • Weimarer Verfassung und Bonner Grundgesetz, 1949.
  • Die Frage der Gesamtdeutschen Verfassung, Vortrag im Königsteiner Kreis, 1950.
  • Verwaltungsgesetze der ehemals preußischen Gebiete mit dem ergänzenden Recht der neuen Länder, 1951.
  • Das Berufsbeamtentum im demokratischen Rechtsstaat, 1952.
  • Die Rechtsstellung des deutschen Hochschullehrers, 1952.
  • Die Gegenwartslage des Staatskirchenrechts, 1954.
  • Die Selbstverwaltung in der Landesplanung, 1956.
  • Das politische Kräftesystem in der wohlfahrtsstaatlichen Massendemokratie, 1956.
  • Grundgesetz und Verkehr, In: Weber – Haustein, Rechtsgrundlagen des deutschen und des zwischenstaatlichen Verkehrs, 1956.
  • Synopse zur Wiedervereinigungspolitik, 1957.
  • Die Verfassung der Bundesrepublik in der Bewährung, 1957.
  • Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, 2/1958, 3/1969.
  • Festschrift für Carl Schmitt, (hrsg. zus. mit Hans Barion u. Ernst Forsthoff), 1959.
  • Koalitionsfreiheit, 1961.
  • Die deutschen Konkordate und Kirchenverträge der Gegenwart, 1962 und 1971.
  • Die Gemeinden im nachbarschaftlichen und im bundesstaatlichen Spannungsfeld, 1962.
  • Rechtsfragen der milchwirtschaftlichen Marktordnung, 1962.
  • Niedersächsisches Finanz- und Abgabenrecht, 1963.
  • Der Staat in der unteren Verwaltungsinstanz, 1964.
  • Die Konfessionalität der Lehrerbildung in rechtlicher Betrachtung, 1965.
  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie als Verfassungsproblem, 1965.
  • Die politische Klausel in den Konkordaten. Staat und Bischofsamt, Neudruck 1966.
  • Ansprache am Tag der Deutschen Einheit im Plenarsaal des Deutschen Bundestages am 17. Juni 1966.
  • Die Gegenwartslage des deutschen Föderalismus, 1966.
  • Staats- und Selbstverwaltung in der Gegenwart, 1967.
  • Die Teilung der Gewalten als Gegenwartsproblem, 1968.
  • Der deutsche Bürger und sein Staat, 1968.
  • Neue Aspekte der Freiheit von Forschung und Lehre, 1969.
  • Probleme der Verwaltungs- und Gebietsreform, 1969.
  • Die kreisangehörigen Städte in der Verwaltungsreform, 1970.
  • Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, 1970.
  • Das Kräftesystem in der wohlfahrtsstaatlichen Massendemokratie, 1972.
  • Innere Pressefreiheit als Verfassungsproblem, 1973.
  • „Allgemeines Gesetz“ und „für alle geltendes Gesetz“ in: Festschrift für E.R.Huber, 1973..
  • Synopse zur Deutschlandpolitik 1941–1973, mit W.Jahn, 1973.
  • Ist Verlass auf unser Grundgesetz?, 1975.
  • Staatsrechtler im Beruf, Vortrag beim Rotary-Club Göttingen am 1. März 1976.

Literatur

  • Peter Badura: Werner Weber 70 Jahre. In: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 1974.
  • Wilhelm Henke: Werner Weber zum 70. Geburtstag. In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 99 (1974), S. 481–483.
  • Hans Schneider/Volkmar Götz (Hrsg.): Im Dienst an Recht und Staat. Festschrift für Werner Weber zum 70. Geburtstag, Duncker & Humblot Berlin 1974 – mit Schriftenverzeichnis.
  • In memoriam Werner Weber. Gedenkfeier am 6. Mai 1977 in der Aula der Universität Göttingen mit einer Gedenkrede von Hans Schneider und Gedenkworten von Hans-Jürgen Beug. Göttingen 1977 (= Göttinger Universitätsreden, 62).
  • Winter, Jörg, Die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht im Dritten Reich, 1979.
  • Götz, Volkmar, Verwaltungsrechtswissenschaft in Göttingen, in: Loos, Rechtswissenschaft in Göttingen, Göttinger Juristen aus 250 Jahren, V & R 1987.
  • Schneider, Hans, Nachruf Werner Weber. In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 102 (1997), S. 470–473.
  • Isensee, Josef, Buchbesprechung zu: Die Staatsrechtslehre in der Nachkriegszeit, aus: Zeitschrift für öffentliches Recht, Band 53, 1998.
  • Bauer, Franz J., Geschichte des Deutschen Hochschulverbandes, G.Saur München, 2000.
  • Frank, Henning, Studium an der Juristenfakultät der Universität Leipzig Ende der vierziger Jahre, aus: Leipziger Juristische Vorträge Heft 52, 2001.
  • Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus – Veröffentlichungen der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer, de Gruyter, 2001.
  • Christian Starck: Würdigung – Erinnerung an Werner Weber (geb. 1904). In: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 57 (2004), Heft 23, S. 996–1000, und in: Göttinger Jahrbuch 2004.
  • Martin Otto: Werner Weber – ein Opfer der politischen Säuberung nach 1945. In: Sächsische Verwaltungsblätter 12 (2004), S. 201–205, ISSN 0943-2442.
  • Lange, Klaus, Die Bedeutung Werner Webers für Niedersachsen. Zum 100. Geburtstag von Werner Weber, Nds Verwaltungsblätter 9/2004.
  • Thomas Marschler: Kirchenrecht im Bannkreis Carl Schmitts: Hans Barion vor und nach 1945. Verlag Nova und Vetera, Bonn 2004, ISBN 3-936741-21-2.
  • Schumann, Eva, Die Göttinger Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1933–1955, in: Kontinuitäten und Zäsuren, Wallstein 2008.
  • Jörn Ipsen: 60 Jahre Niedersächsische Verfassung. In: Nds Verwaltungsblätter. 5/2011.
  • Stolleis, Michael, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Band 4, Beck 2012.
  • Schulze-Fielitz, Helmuth, Staatsrechtslehre als Mikrokosmos, Mohr Siebeck 2013.
  • Schmidt-Aßmann, Eberhard, Werner Weber, in: Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts, Hrsg Häberle-Kilian-Wolff, de Gruyter 2015.
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