Karl Wilhelm von Kopp
Quick Facts
Biography
Karl Wilhelm Kopp, ab 1803 von Kopp, (* 24. Dezember 1770 in Marburg; † 6. März 1844 in Darmstadt), war Finanzminister des Großherzogtum Hessen.
Familie
Karl Wilhelm Kopp war der Sohn des Oberappellationsgerichts-Direktor in Kassel Dr. jur. Carl Philipp Kopp (1728–1777) und dessen Frau Amalie geborene Stirn (1735–1813). Er heiratete in erster Ehe Viktoria Amalie geborene von Siegel (1783–1818) aus Homburg v.d.H., der Tochter des Hz. Braunschweig. Gerichtsrats von Siegel und der Auguste von Bodé. In zweiter Ehe heiratete er am 16. August 1819 in Darmstadt Auguste Friederike Caroline geborene von Bodé (1801–1858), die Tochter des Oberfinanzkammerdirektors Wilhelm von Bodé.
Karl Wilhelm von Kopp hatte 5 Kinder:
- Marie Bach
- Elisabeth Ida Henriette Freifrau von Follenius, verheiratet 1835 mit Friedrich Ludwig Freiherr von Follenius
- Fanny Freifrau von Löw von und zu Steinfurt
- Julius von Kopp, Kreisrat in Lautern
- Elisabeth Amalia Freifrau von Lepel (1839–1896), verheiratet 1860 mit Wilhelm Freiherr von Lepel, 1833–1895, Kgl. Preuß. Oberst a.D., Sohn des Victor von Lepel (1794–1860), Ghz. Hess. Bundestagsgesandter, und der Wilhelmine Emmerich
- Anna Freifrau von Schäffer von Bernstein (1841–1920), verheiratet 1861 mit August Freiherr Schäffer von Bernstein, 1832–1889, Ghz. Hess. Hofstallmeister
Sein Bruder Ulrich Friedrich Kopp war ein bekannter deutscher Rechtswissenschaftler und Paläograph, sein Bruder Karl Friedrich von Kopp (1764–1837) war Außenminister von Hessen-Kassel.
Leben
Nach Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Marburg wurde Kopp 1792 Auditeurs eines hessen-kasselschen Garderegiments. 1796 wurde er Sekretär im Bergwerkdepartments in Kassel, ein Jahr später Sekretär des Erbprinzen. 1802 trat er aus dem hessischen Staatsdienst aus und trat eine Stelle als Bergwerksdirektor beim regierenden Fürsten von Sayn-Wittgenstein an.
Am 23. November 1803 erfolgte, zusammen mit seinem Bruder Karl Friedrich Kopp, seine Erhebung in den erblichen Adelstand.
1804 wurde Kopp Kammerdirektor des Fürsten von Solms-Lich, 1812 Vizedirektor und dann Direktor der Hofkammer zu Arnsberg. Nach dem Wiener Kongress wurde Kopp 1815 mit der Abwicklung der Übergabe dieses Fürstentums an Preußen betraut.
1819 trat Kopp als Geheimer Rat in das hessische Finanzministerium ein wo er 1821 Präsident der Oberfinanzkammer und wurde 1823 Mitglied des Staatsrats wurde. Ab 1828 war er zugleich Zolldirektor. 1835 wurde er zum lebenslangen Mitglied der I. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen ernannt.
1836 bis 1846 war er Bundestagsgesandter. Er spielte bei den Verhandlungen über die preußisch-hessischen Zollvereinigung 1831 eine wichtige Rolle.
1841 bis 1844 war er Finanzminister des Großherzogtums Hessen und schließlich Präsident des großherzoglichen Staatsrates, wo er am Beschluss zum Bau der ersten Eisenbahn in Hessen beteiligt war.