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Germany
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Jan Bernd Nordemann
German lawyer

Jan Bernd Nordemann

The basics

Quick Facts

Intro
German lawyer
Places
Work field
Gender
Male
Place of birth
Berlin, Margraviate of Brandenburg
Age
59 years
The details (from wikipedia)

Biography

Jan Bernd Nordemann (* 25. Juli 1965 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2007 Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Leben

Jan Bernd Nordemann studierte Jura in Berlin, Göttingen und Cambridge. Er wurde 1995 an der Georg-August-Universität Göttingen promoviert. Zuvor hatte er in England von 1993 bis 1994 an der Cambridge University ein Graduiertenstudium absolviert und mit dem Titel LL.M. (Cantab.) abgeschlossen. Von 1997 bis 2019 arbeitete er als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Boehmert & Boehmert. SeitJanuar 2020 ist Jan Bernd Nordemann nach Abspaltung seines Standorts Rechtsanwalt und Partner bei Nordemann Czychowski & Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mbB in Potsdam und Berlin. Er gilt als einer der führenden Urheberrechtler und Wettbewerbsrechtler in Deutschland. Seine Kanzlei ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums. Jan Bernd Nordemann entstammt einer Juristenfamilie. Sein Vater Wilhelm Nordemann ist ein bekannter deutscher Urheberrechtler, der nicht mehr aktiv ist. Sein Bruder Axel und seine Schwester Anke sind in derselben Kanzlei tätig und werden ebenfalls zu den namhaften Juristen im Bereich des geistigen Eigentums gezählt.

Berufliche Tätigkeit

Die Spezialbereiche von Jan Bernd Nordemann als Rechtsanwalt sind die Beratung und Prozessvertretung im Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht sowie Presse- und Persönlichkeitsrecht. Als Sachverständiger war er Mitglied der Arbeitsgruppe „Internet“ für die Urheberrechtsnovelle „2. Korbes“ beim Bundesministerium der Justiz, Berlin. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben ihn mehrfach als Experten für geistiges Eigentum hinzugezogen, z. B. zur Frage der Haftung von Internetprovidern bei Urheberrechtsverletzungen oder zu Geistigem Eigentum und 3D-Druck. Er ist gewähltes Mitglied der Fachausschüsse für Urheber- und Verlagsrecht sowie für Kartellrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Außerdem hat ihn die Internationale Vereinigung für den Schutz des Geistigen Eigentums (AIPPI) als Vorsitzenden des internationalen "Copyright Committee" gewählt; bei der Deutschen Landesgruppe der AIPPI ist er Mitglied des Vorstandes.

Publikationen

Zusammen mit seinem Bruder Axel Nordemann und Christian Czychowski gibt er den als juristisches Standardwerk geltenden Kommentar zum deutschen Urheberrecht „Fromm / Nordemann“ heraus. Er ist auch Co-Autor des Standardwerkes „Nordemann, Wettbewerbsrecht – Markenrecht“. Im Handbuch des Urheberrechts und im Kartellrechtskommentar Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann war Nordemann als Autor beteiligt. Gemeinsam mit Christian Czychowski und Julian Waiblinger berichtet er in der Neuen Juristischen Wochenschrift im jährlichen Rhythmus über die neuste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Nordemann gehört zum Kreis der regelmäßigen Autoren des Kluwer Copyright Blog, in dem er in englischer Sprache zu aktuellen urheberrechtlichen Themen publiziert.

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