Heinz Georg Bamberger
Quick Facts
Biography
Heinz Georg Bamberger (* 28. Januar 1947 in Segendorf bei Neuwied) ist ein deutscher Politiker (SPD). Er war von Mai 2006 bis Mai 2011 rheinland-pfälzischer Justizminister. Heinz Georg Bamberger ist verheiratet und Vater zweier Söhne.
Leben
Nach dem Abitur in Koblenz studierte Bamberger Rechtswissenschaften, Philosophie und Betriebswirtschaft an den Universitäten in Bochum, Tübingen und Bonn. Im Jahr 1970 legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen ab und war anschließend als Rechtsreferendar in Bonn, Bad Honnef und Koblenz tätig. 1974 absolvierte er in Koblenz die Zweite Juristische Staatsprüfung und trat im selben Jahr in den rheinland-pfälzischen Justizdienst als Richter ein. Im Mai 1977 wurde er zum Richter am Landgericht Koblenz ernannt. 1978 legte er an der Universität Bonn seine Promotion ab. Von 1982 bis 1985 war Bamberger als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Juli 1985 wurde er in Koblenz zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Von 1988 bis 1990 war er als Referent in das Ministerium der Justiz in Mainz abgeordnet. Im Juni 1990 wurde Bamberger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz. Im Anschluss war er für ein Jahr an den politisch beratenden Ausschuss (Arbeitsgruppe Justiz) zur Bildung des Landes Thüringen abgeordnet, bevor er im Justizministerium Thüringens als Zentralabteilungsleiter und Vorsitzender des Richterwahlausschusses tätig war. Im November 1992 wurde er Präsident am Landgericht Frankenthal/Pfalz, im Januar 1995 wurde Bamberger Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz. Am 18. Mai 2006 berief Ministerpräsident Kurt Beck Heinz Georg Bamberger als Justizminister in sein Kabinett (Kabinett Beck IV).
Die „Verfassungsbruchaffäre“
Zu seinen ersten Aufgaben als Justizminister gehörten Vorbereitung und Organisation der Wahl seines Nachfolgers als Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz. Die ungewöhnlich lange Dauer des Verfahrens wurde in der regionalen Presse kritisiert. In seinem Beschluss vom 24. September 2007 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, der Minister habe mit der Ernennung des derzeitigen OLG-Präsidenten am 22. Juni 2007 insoweit gegen die von der Verfassung (Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG) geschützten Rechte eines anderen Bewerbers um diese Stelle verstoßen, als er nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet habe. Mit dem Beschluss verwies das Gericht den Mitbewerber auf den Rechtsweg. In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage des Mitbewerbers am 1. Juli 2008 abgewiesen. Auch im Berufungsverfahren vor dem OVG Rheinland-Pfalz scheiterte der Mitbewerber. Das Bundesverwaltungsgericht gab mit Urteil vom 4. November 2010 der in den Vorinstanzen erfolglosen Klage statt. Es hob die Ernennung des Präsidenten des Oberlandesgerichts mit Wirkung ab Zustellung des Urteils auf und verpflichtete das Land Rheinland-Pfalz, das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts aufgrund eines neuen Auswahlverfahrens zu vergeben.
Die zentralen Vorwürfe des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht sind:
1. Die Auswahlentscheidung erweist sich "schon deshalb als rechtsfehlerhaft, weil dessen Anlassbeurteilung nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht".
2. Anschließender Verfassungsverstoß durch übereilte Urkundenüberreichung an den vom Minister favorisierten Bewerber Ralf Bartz und somit Rechtsvereitelung gegenüber dem unterlegenen Kandidaten Hans-Josef Graefen.
3. Die Rechtslage war durch andere Urteile zum Zeitpunkt des Bruchs bekannt.
Verteidigungslinie und widersprüchliche Aussagen von Bamberger zum Urteil:
zu 1.: Seine Wahl auf Ralf Bartz als OLG-Präsident entfiel rein aus Leistungsgesichtspunkten, wie er am 13. Januar 2011 im SWR erklärte.
zu 3.: Er ging davon aus, die Ämterstabilität sei der einzige Grundsatz, der ungeachtet eines rechtswidrigen Amtseintritts gelte. Die Rechtsprechung habe sich somit geändert.
Als Folge dieser Affäre verstärken sich Rücktrittsforderungen nicht nur seitens der (parlamentarischen) Opposition. Bis auf die eigene Partei (SPD) sieht das gesamte Parteienspektrum nur noch den Rücktritt als Konsequenz. Die Grünen gehen einen Schritt weiter und fordern zusätzlich eine "kritische Überprüfung des Richterwahlgesetzes und eine Änderung der Besetzung des Richterwahlausschusses", um künftig Parteieneinfluss bei der Besetzung hoher Ämter in der Justiz zu unterbinden und somit die Gewaltenteilung zu stärken. Seitens der Justiz nimmt der Rheinland-Pfälzische Richterbund ungewöhnlich klar Stellung gegen den Ressortchef.
Bamberger erklärte seinerseits, er sehe Grund für einen Rücktritt, wenn sein Ministerium grob fahrlässig oder schuldhaft gehandelt habe. Auch nach Eingang des schriftlichen Urteils ist Bamberger der Meinung, "dass hier keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, und dass auch kein Verschulden vorliegt".
Die Opposition scheiterte mit einem Misstrauensvotum am 17. November 2010 und einer Ministeranklage am 16. Februar 2011 gegen den Minister an der absoluten Mehrheit der SPD im Landtag. Letztere bezeichnete der pensionierte Verwaltungsrechts-Professor Hans-Werner Laubinger als "nicht angemessen". Er erklärte jedoch gleichzeitig, wie "Die Rheinpfalz" am 15. Februar 2011 berichtete, "Die Verteidigungslinie einer neuen Rechtsprechung hilft dem Minister nicht." und "Wenn er es gewusst hat, war es Vorsatz oder Fahrlässigkeit." Dazu berichtete der SWR am 2. Februar 2011: "Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und auch bei der Sitzung des Rechtsausschusses vergangenen Monats sagte Bamberger aber, er habe alle Urteile gekannt." Dies widerspricht seiner eigenen Aussage ebenfalls im SWR vom 8. Oktober 2007: "Zu dem Zeitpunkt, als wir die Urkunde ausgehändigt haben, kannten wir diese Rechtsprechung nicht. Ich weiß auch nicht, ob es sie damals gab."