Heinrich Ebersberg
Quick Facts
Biography
Karl Ernst Wilhelm Heinrich Ebersberg (* 30. Juli 1911 in Nordhausen am Harz; † 1976) war ein deutscher Jurist und hoher Ministerialbeamter im Deutschen Reich und anschließend in der Bundesrepublik. Während der Zeit des Nationalsozialismus war er persönlicher Referent des Reichsministers der Justiz, ab 1954 Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Leben
Karriere bis 1945
Heinrich Ebersberg trat 1933 in die SA ein, 1937 in die NSDAP. Im Oktober 1938 – mit 27 Jahren – begann Ebersberg für das Reichsministerium der Justiz (RMJ) zu arbeiten, im Jahr darauf wurde er zum Landgerichtsrat ernannt. Dort nahm er die Position „Erster Staatsanwalt im RJM“ ein und war persönlicher Referent des Reichsministers der Justiz Franz Schlegelberger, ab August 1942 persönlicher Referent dessen Nachfolgers Otto Thierack.
Am 23./24. April 1941 nahm Ebersberg an der „Tagung der höchsten Juristen des Reiches“ in Berlin teil, bei der die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ mittels Gas erörtert wurde; unter anderem hielten dabei Viktor Brack und Werner Heyde Vorträge. Aus dem RMJ waren der Staatssekretär und kommissarische Minister Schlegelberger, Staatssekretär Roland Freisler, die Ministerialdirektoren Max Nadler und Schneller, Ministerialdirigent Werner Vogels, sowie die Ministerialräte Wilhelm von Ammon, Fritz Dörffler und Ebersberg anwesend. 1944 wurde Ebersberg zum SA-Sturmführer befördert. Im November desselben Jahres wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt.
Karriere nach 1945
1949 wurde Ebersberg zum Amtsgerichtsrat in Niedersachsen ernannt. Ab 1954 war er als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz (BMJ) tätig. Dort leitete er die Unterabteilung III B, die innerhalb der Abteilung III (Handels- und Wirtschaftsrecht) für Kartell- und Monopolrecht zuständig war.
Mit Hinweis auf seine kontinuierliche Karriere in den Justizministerien vor und nach 1945 wurde Ebersberg zusammen mit 1.800 Wirtschaftsführern, Politikern und führenden Beamten der Bundesrepublik im erstmals 1965 durch die DDR zu Propagandazwecken veröffentlichten Braunbuch aufgelistet. Daraufhin wurde Ebersberg, der Unterabteilungsleiter war, zum Referatsleiter zurückgestuft. Er einer der wenigen Beamten im Justizministerium, bei dem die NS-Belastung (geringe) berufliche Konsequenzen hatte. Ingo Müller nannte 1987 in Furchtbare Juristen Heinrich Ebersberg – neben Ministerialdirigent Josef Schafheutle (im RMJ genau wie im BMJ verantwortlich für politisches Strafrecht), Ministerialrat Eduard Dreher (vormals Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Innsbruck und dort für mehrere Todesurteile verantwortlich), Franz Massfeller (Vertreter des RJM bei der Wannseekonferenz) und Ministerialdirigent Ernst Kanter (vormals Generalrichter beim Befehlshaber der deutschen Besatzungstruppen in Dänemark, wo er an mehr als 100 Todesurteilen gegen dänische Widerstandskämpfer mitwirkte) – als Beispiel für die ungebrochenen Karrieren von belasteten NS-Juristen im Bundesjustizministerium.
Literatur
- Stadtarchiv Nordhausen: Nordhäuser Persönlichkeiten aus 11 Jahrhunderten. Hg. Autorengruppe unter Leitung von Hans-Jürgen Grönke, Klaus-Jörg Barthel u.a. Geiger, Horb 2009 ISBN 978-3-86595-336-0