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Germany
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Hans Conze
German judge

Hans Conze

The basics

Quick Facts

Intro
German judge
Places
Work field
Gender
Male
Place of birth
Charlottenburg, Germany
Age
63 years
The details (from wikipedia)

Biography

Hans Hugo Adolf Leopold Conze (* 17. August 1879 in Charlottenburg; † 1. Dezember 1942) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Hans Conze war der jüngste Sohn des Archäologen Alexander Conze (1831–1914) und wuchs deshalb in den gehobenen bildungsbürgerlichen Kreisen in Charlottenburg bei Berlin heran. In der Reserveoffizierslaufbahn brachte er es bis zum Reserveleutnant des 1. Garde-Feldartillerie-Regiment. 1902 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1907 wurde er zum Gerichtsassessor ernannt. 1910 wurde er Amtsrichter, Landrichter 1911. Nach einer Selbstauskunft 1933 sei er „alsbald nach dem 11.9.1918 [sic!] der Deutschnationalen Volkspartei beigetreten“. 1919 wurde er zum Landgerichtsdirektor befördert. Von 1920 bis 1924 war erMinisterialrat im Reichsjustizministerium. Im Dezember 1924 kam er an das Reichsgericht. Er war zunächst im IV. Strafsenat, ab 1926 im I. Zivilsenat und ab 1937/38 im VI. Zivilsenat tätig. Er war Mitglied des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik zunächst 1924 als Stellvertreter, 1925 als ordentliches Mitglied und 1926 wieder als stellvertretendes Mitglied. Nach 1933 war er Mitglied beim Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Später hielt er sich zur Bekennenden Kirche und ging er auf Distanz zum Regime, was seine fällige Beförderung zum Senatspräsidenten verhinderte. Er verstarb 1942.

Familie

Die Honoratiorenfamilie Conze ist seit dem 17. Jahrhundert im südlichen Niedersachsen nachweisbar. 1907 heiratete er Charlotte Thoemer, Tochter des Wirklichen Geheimen Oberbaurats Paul Thoemer. Sie hatten vier Kinder. Der Erstgeborene war der spätere Historiker Werner Conze (1910–1986). Seine Tochter Margarete (1914–) heiratete 1934 den Altorientalisten Wolfram von Soden (1908–1996).

Schriften

  • Der Einfluss einer Verfügung des Käufers über die Kaufsache auf die ädilicischen Rechtsmittel, nach gemeinem Recht und bürgerlichem Gesetzbuch, Diss. Berlin 1903.

Literatur

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 385.
  • Jan Eike Dunkhase: Werner Conze. Ein deutscher Historiker im 20. Jahrhundert (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 194). Göttingen 2010, S. 13ff.
  • Ingo J. Hueck: Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik. Tübingen 1996, S. 122, Rn. 571.
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