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Germany
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Friedrich Karl Bauer
German intelligence agent

Friedrich Karl Bauer

The basics

Quick Facts

Intro
German intelligence agent
Places
Work field
Gender
Male
Birth
Place of birth
Szczecin, Kingdom of Prussia
Death
Age
79 years
Politics:
The details (from wikipedia)

Biography

Friedrich Karl Bauer, auch Friedrich-Karl Bauer, (* 22. Mai 1912 in Stettin; † 1991) war ein deutscher Gestapo-Beamter, SS-Obersturmführer und späterer Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der in Westdeutschland lebte und arbeitete.1954 wurde von der DDR-Staatssicherheit aus Westdeutschland entführt und in der DDR verschleppt. Dort wurde er in einem Geheimprozess wegen gegen die DDR gerichteter Tätigkeit zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt.Nach elfeinhalb Jahren DDR-Haft im Zuchthaus Bautzen II wurde Bauer 1965 – mittlerweile mit schweren gesundheitlichen Schäden durch unzureichende ärztliche Behandlung und Misshandlungen –von der Bundesrepublik Deutschland freigekauft.

Leben bis Ende des NS-Regimes

Von Beruf war Bauer Kriminalbeamter. Ab März 1939 gehörte er der Gestapo in Prag an. Als Kriminalkommissar wurde er Ende 1944 zur Sicherheitspolizei nach Stettin versetzt.Bauer gehörte der NSDAP seit Juni 1930mit der Mitgliedsnummer 247.163 an. Am 1. November 1933 trat er der Allgemeinen SS bei (SS-Nr. 123.816). Am 13. September 1936 wurde Bauer zum SS-Untersturmführer befördert. Sein letzter Dienstgrad war SS-Obersturmführer.

Bauer wurde am 1. November 1933 bei der Kriminalpolizei Stettin als Kriminalpolizist eingestellt. Im Juni 1938 wurde er als Postenführer zum Grenzpolizeikommissariat Waldshut/Oberrhein versetzt. Im Zuge der Annexion Tschechiens kam er am 15. März 1939 zur Gestapo in Prag, wo er bis Mai 1943 als Kriminaloberassistent dem Referat Böhmen und Mähren angehörte. Von Mai 1943 bis Juni 1943 absolvierte Bauer einen sogenannten Ausleselehrgang für Kommissaranwärter in Prag und besuchte anschließend bis Ende August dieses Jahres einen weiteren Lehrgang in Bernau bei Berlin. Danach war er neben verschiedenen Dienststellen tätig. In Rabka-Zdrój absolvierte Bauer vom Juni 1944 auf der Polizeischule einen Kurs zum Kriminalkommissar. Anschließend wurde er zum Kriminalkommissar ernannt und dann nach Frankfurt (Oder) zur Sicherheitspolizei versetzt. Im Januar 1945 wurde die Dienststelle von Bauer aufgelöst. Er und seine Kollegen wurden zur Verteidigung von Stettin eingesetzt. Dabei wurde Bauer verwundet.

Nachkriegstätigkeit

Bauer ging nach 1945 in die Westzonen Deutschlands, aus denen die Bundesrepublik Deutschland entstand. 1949 engagierte ihn die CIA. Anfang der 1950er Jahre bewarb er sich beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Ende 1952 wurde Bauer dort hauptamtlicher Mitarbeiter und gehörte zur Außenstelle Hannover. Diese trug intern die Bezeichnung Bundesnachrichtenstelle Niedersachsen (Bunast NS). Aufgabe der Bunast war die Beschaffung von Informationen aus der DDR. Bauer wohnte und arbeitete in Goslar. Er hatte Verbindungen anzubahnen, indem er Personen ansprach, die in der DDR wohnten und die für eine Spionagetätigkeit geeignet erschienen. Er sollte diese Personen anwerben und nach Bewährung während einer Probezeit als V-Leute führen.

Weiterhin hatte Bauer die Aufgabe, die nahe gelegene sogenannte Grenze zur DDR, deren Befestigungen sowie die Überwachungsmaßnahmen durch die Deutsche Grenzpolizei zu beobachten.

Entführung in die DDR und dortige Verurteilung

Einer der von Bauer angeworbenen V-Leute war der Lehrer Friedrich Wilhelm Schulz, der in einem Ort im Harz in der DDR lebte und häufig illegal über die wenig gesicherte Grenze in die Bundesrepublik wechselte, um kleine Geschäfte zur Aufbesserung seines Lebensunterhaltes zu tätigen. Bauer rekrutierte Schulz im Juni 1953, der sich jedoch bereits am 3. November 1952 unter dem Decknamen „Zwiebel“ als geheimer Informant der Staatssicherheit verpflichtet hatte.

Schulz war ein Doppelagent der DDR, was Bauer jedoch nicht bekannt war. Am 17. Juli 1954 wurde Bauer auf westdeutschem Gebiet mit Schulz als Lockvogel in die DDR entführt. Dabei wurde Bauer bei einem vermeintlichen Treffen mit Schulz in der Nähe des Eckertals bei Bad Harzburg durch auf westdeutsches Gebiet vorgedrungene Agenten des Staatssekretariats für Staatssicherheit zu Boden geschlagen, gefesselt und in die DDR entführt. Damit gehört Bauer zu den rund 400 Bewohnern derBundesrepublik, die zwischen 1949 und 1989 vom MfS/SfS aus der Bundesrepublik entführt wurden. Die Entführungen hatten das Ziel, „die Opfer in der DDR vor Gericht zu stellen“. Sie wurden in durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beherrschten politischen Verfahren zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Auf Geheiß des SfS wurde am 14. September 1955vor dem Bezirksgericht Rostock ein Geheimprozess gegen Bauer eröffnet. Ihm wurden unter Anwendung damals noch gültiger Bestimmungen der Alliierten, namentlich des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 und der Kontrollratsdirektive Nr. 38, verbrecherische Handlungen gegen die Bevölkerung der Tschechoslowakei im Zweiten Weltkrieg in Prag vorgeworfen und aktuelle Verbrechengegen die DDR. Bauers Entführung blieb dabei unbeachtet. Schon alleine die Tatsache, dass er im Krieg im deutsch besetzen Prag war und dass sein Arbeitsplatz bei der Gestapo war, war für das Gericht ein Beweis, dass Bauer ein Kriegsverbrecher sei. Konkrete Straftaten warf man ihm nicht vor, Opfer wurden namentlich nicht benannt. Zeugen waren nicht geladen und das Gericht stellte keine eigenen Ermittlungen an. Bauer gab selbst zu, dass er im Rahmen seiner Arbeit als Kriminaloberassistent an Verhaftungsaktionen gegen Angehörige des tschechoslowakischen Widerstandes beteiligt war. Er stritt aber ab, etwas mit Verurteilungen und Folter zu tun gehabt zu haben. Dafür führte das Gericht den Inhalt eines Briefes des Ministeriums des Innern der Tschechoslowakischen Republik vom 16. Mai 1955 in das Verfahren ein, in dem behauptet wurde, dass Bauer einer der „gefürchtetsten Mitarbeiter“ der Gestapo gewesen sei. Ihm seien die „standhaftesten Widerstandskämpfer zu Verhören übergeben worden, bei denen er sie mit furchtbaren Misshandlungen zu Geständnissen gezwungen hätte“. Das Gericht benutzte diese Äußerungen als Grundlage für die Verurteilung und erklärte siemit folgenden Worten für glaubwürdig:

„Das Gericht hatte ausserdem keine Veranlassung an der Richtigkeit der Mitteilung über das Verhalten des Angeklagten in Prag zu zweifeln, da diese von einem Organ der Staatsmacht der Tschechoslowakischen Republik stammte, mit der die DDR in engster Freundschaft verbunden ist. Aus diesem Grunde hielt das Gericht es auch nicht für erforderlich, dem Antrage der Verteidigung zu entsprechen und zu diesem Punkte noch weiter Zeugen zu hören.“

DDR-Justiz und NS-Verbrechen, Hrsg. C.F. Rüter, Amsterdam University Press 2003, Band III, S. 623. Abgerufen über die Verfahrenssuche am 12. Dezember 2015

Die Verbrechen gegen die DDR wurden vor allem mit der Verletzung des Artikel 6 der Verfassung der DDR und hier besonders der Boykotthetze begründet. Schon einen Tag später wurde das Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte Bauer zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe.

Gegen dieses Urteil legt Bauer Berufung ein. Diese wurde vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin am 4. November 1955 verhandelt. Die Verurteilung nach den Kontrollratsbestimmungen wurde aufgehoben, die wegen der Verletzung der Verfassung der DDR blieb bestehen. Die Anwendung der Kontrollratsgesetze und der Kontrollratsdirektive waren nämlich für den Bereich der DDR vom Ministerrat der UdSSR am 20. September außer Kraft gesetzt worden. Daher wurden andere Paragraphen für die Aburteilung wegen der angeblichen Taten in Prag verwendet. Nun wurde Bauer hinsichtlich der angeblich begangenen NS-Verbrechen wegen „Beihilfe zum Mord in vier Fällen – §§ 49, 211 StGB“ verurteilt. Die lebenslängliche Haftstrafe blieb bestehen.

Zeit in der DDR-Haft

Bereits während seiner Untersuchungshaft war Bauer als Belastungszeuge im Gehlen-Prozess gegen Karli Bandelow, Ewald Misera und andere eingesetzt, der im November 1954 im Rahmen der „Aktion Pfeil“ des Staatssekretariats für Staatssicherheit angestrengt worden war. Bauers Aussage betraf nicht die Angeklagten selbst, sondern richtete sich gegen die Organisation Gehlen im Allgemeinen. Der Prozess endete mit Todesurteilen gegen Bandelow und Misera. Die übrigen Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. In der Haft wurde Bauer neun Jahre lang streng isoliert; er war in einem separaten Teil des Zuchthauses Bautzen untergebracht. In der Haftzeit ereilten Bauer mehrere schwere Krankheiten, sodass er bei seiner Freilassung 1965 70%iger Invalide war.

Rückkehr in die Bundesrepublik

In der Bundesrepublik war über das Schicksal Bauers wenig bekannt geworden. Das BfVS hatte erfolglose Ermittlungen angestellt. Es war sogar vermutet worden, dass Bauer freiwillig als Doppelagent des Staatssicherheitsdienstes übergelaufen sei, denn das SfS hatte seine Entführung so inszeniert, dass sie wie ein freiwilliges Sich-Absetzen in die DDR aussah. Ab 1961 kümmerte sich der neue Leiter der Abteilung Beschaffung im BfVS Hans Josef Horchem um den Fall Bauer, der von seinen Vorgängern mit dem Vermerk „eine weitere Aufklärung ist nicht möglich. Alle Versuche Bauer aus der DDR herauszuholen, sind gescheitert“ abgeschlossen worden war. Es gab schwierige Verhandlungen mit der DDR über eine Gefangenenfreikaufaktion. Der Unterhändler für die DDR, der Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, erklärte immer wieder, dass aus Sicht der DDR eine Freilassung nicht möglich sei. Der Grund war nach einer Vermutung von Horchem die Besorgnis der DDR-Behörden, die Freilassung Bauers könne eine Berichterstattung in der westdeutschen Presse nach sich ziehen, die die „menschenverachtenden Praktiken des MfS“ erneut thematisieren würde. Bauer war schließlich in Horchems Zeit der letzte BfS-Mitarbeiter in DDR-Haft, als plötzlich im Rahmen einer Agenten-Austauschaktion, an der die Sowjetunion beteiligt war, die Freilassung Bauers verfügt wurde. Am 9. Dezember 1965 kehrte Bauer in die Bundesrepublik zurück. Erst durch Bauers Aussagen nach seiner Rückkehr wurden die Behörden über Friedrich Wilhelm Schulz' Rolle informiert. Es stellte sich heraus, dass dieser schon 1957 in die Bundesrepublik geflüchtet war. Schulz wurde vor Gericht gestellt und zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Erst jetzt bemerkte Bauer, dass das BfV bereits drei Monate nach seiner Entführung 1954 sämtliche Gehaltszahlungen eingestellt hatte und er als Agent „abgeschaltet“ worden war. Eine bei der Polizei Bad Harzburg durch seinen Bruder gestellte Strafanzeige wegen Entführung im Jahre 1954 war nicht bearbeitet worden. Sämtliche Ermittlungen zu diesem Vorgang waren vom Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt worden.

Zwei Monate nach der Rückkehr wurde Bauer vom Bundesinnenministerium genötigt, eine Erklärung zu unterschreiben, wonach er nach Auszahlung der Hälfte der während seiner Inhaftierung in der DDR fälligen Dienstbezüge keine Ansprüche mehr zu stellen habe. Nach erfolgreicher Anfechtung dieser aus Unkenntnis der Rechtslage gegebenen Unterschrift wurde er schließlich im Frühjahr 1967 voll entschädigt und erhielt auch ein Dienstleistungszeugnis. Trotzdem wurde er aber auf eine rangniedrigere Stelle zurückgestuft.

Prozesse gegen Entführer

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1996 von der Staatsanwaltschaft II Berlin gegen fünf weitere an der Entführung beteiligte Stasi-Mitarbeiter Anklage wegen gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung erhoben. Im anschließenden Prozess wurden 1998 der Leiter der Magdeburger Bezirksverwaltung der Staatssicherheit (BVS) Gerhard M. und zwei seiner Mitarbeiter zu Freiheitsstrafen von zehn bzw. acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter wurde eingestellt. Der ebenfalls angeklagte Chef der Abteilung 4 der Hauptabteilung II im Staatssekretariat für Staatssicherheit, Helmut T., verstarb vor Ende des Verfahrens.

Literatur

  • Susanne Muhle: Auftrag: Menschenraub – Entführungen von Westberlinern und Bundesbürgern durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-525-35116-1. (Zugl. Dissertation an der Universität Münster 2015.)
  • Helmut Roewer, Stefan Schäfer, Matthias Uhl: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert. Herbig, München 2003, ISBN 3-7766-2317-9.
  • Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: Konzentrierte Schläge – Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953-1956. Ch. Links Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-86153-147-X.
  • Hans Josef Horchem: Auch Spione werden pensioniert. Mittler&Sohn, Herford u. a. 1993, ISBN 3-8132-0410-3
  • Hans Josef Horchem: Der Fall Bauer — Überraschung am anderen Ufer. In Günther Nollau, Hans-Josef Horchem: Die lautlose Macht. Geheimdienste nach dem Zweiten Weltkrieg. Verlag Das Beste, Stuttgart 1985, ISBN 3-87070-233-8.
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