Daniel Krause
Quick Facts
Biography
Daniel Krause (* 2. Juli 1964 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt. Er ist schwerpunktmäßig als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen tätig.
Leben
Krause stammt aus einer Juristenfamilie, bereits seine Mutter und sein Großvater waren Rechtsanwälte, sein Vater dagegen Pfarrer. Krause wuchs in Berlin auf und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Freiburg, und der Columbia University in New York.1995 promovierte er bei Urs Kindhäuser zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Thema und ist seitdem Rechtsanwalt in Berlin.
Krause ist Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Mitherausgeber der im C.H.Beck Verlag erscheinenden Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) und Autor in dem vom Ewald Löwe begründeten Kommentar zur Strafprozessordnung (Löwe/Rosenberg).
Bekanntheit erreichte Krause durch sein Auftreten in verschiedenen vielbeachteten Wirtschaftsstrafprozessen. Er vertrat unter anderem Klaus Esser im Mannesmann-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf. Er vertrat auch Wolfgang Vogel, Herbert Grönemeyer, Stefan Krause, Markus Frick und Manfred Schmidt. Im Korruptionsverfahren um Ferrostaal verteidigte er den Vorstandsvorsitzenden, Matthias Mitscherlich. Matthias Graf von Krockow, früheres Mitglied der Geschäftsleitung des Bankhauses Sal. Oppenheim & Cie., verteidigte Krause in verschiedenen Strafverfahren betreffend die Bank. Im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland vertrat Krause den Deutschen Fußball Bund. In der sogenannten Böhmermann-Affäre verteidigte Krause den Moderator Jan Böhmermann in dem aufgrund der Strafanzeige des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan eingeleiteten Strafverfahren wegen eines satirischen Gedichts u. a. wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 StGB a.F. Das Verfahren wurde eingestellt. Krause verteidigte die Hauptaktionärin der Volkswagen AG, die Porsche SE, vor dem Landgericht Stuttgart im Verfahren betreffend Vorwürfe unrichtiger Unterrichtungen des Kapitalmarkts im Rahmen des gescheiterten Übernahmeversuchs des Volkswagen-Konzerns durch Porsche. Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
Im Zusammenhang mit der anwaltlichen Beratung zu sogenannten Cum-Ex-Geschäften vertritt er die internationale Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, unter anderem auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sowie im Zusammenhang mit Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.
Gegenwärtig (2018) vertritt Krause die Interessen der Volkswagen AG und anderer Gesellschaften des VW-Konzerns in der sogenannten Diesel-Affäre im Zusammenhang mit diversen in Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern geführten staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen.
Krause führt eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, in der derzeit (2018) elf Rechtsanwälte beschäftigt sind.
Veröffentlichungen
- Ordnungsgemäßes Wirtschaften und Erlaubtes Risiko: Grund- und Einzelfragen des Bankrotts (§ 283 StGB) – zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Konkursstrafrechts (1995)
- Kommentierung der §§ 72 – 93 StPO in: Löwe/Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Aufl. (2003) und 26. Aufl. (2008)
- Hauptverhandlung in: Münchener Anwaltshandbuch: Strafverteidigung, hrsg. von Widmaier, 1. Aufl. (2006) und 2. Aufl. (2014)
- Strafrechtliche Haftung von Geschäftsleitern in: Krieger/Schneider (Hrsg.), Handbuch Managerhaftung, 2. Aufl. (2010)