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Germany
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Curt Hillig
Deutscher Jurist

Curt Hillig

The basics

Quick Facts

Intro
Deutscher Jurist
Places
Work field
Gender
Male
Place of birth
Leipzig, Leipzig District, German Democratic Republic, Germany
Place of death
Leipzig, Leipzig District, German Democratic Republic, Germany
Age
74 years
The details (from wikipedia)

Biography

Curt Hillig (* 18. Februar 1865 in Leipzig; † 28. April 1939 ebenda) war ein deutscher Jurist.

Leben

Curt Hillig war der älteste Sohn des Rechtsanwalts und Notars Friedrich Eduard Hillig und seiner Ehefrau Marie geb. Schomburgk. Nach dem Abitur an der Thomasschule zu Leipzig studierte er Rechtswissenschaften an den UniversitätenHeidelberg und Leipzig. 1885 wurde er Mitglied des Corps Vandalia Heidelberg. In Leipzig wurde er 1889 zum Dr. jur. promoviert. 1893 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und war von 1895 bis 1900 Direktor der Leipziger Hypothekenbank. Ab 1902 übte er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt am Landgericht Leipzig gemeinsam mit Johannes Mittelstaedt aus, bis dieser 1910 als Rechtsanwalt am Reichsgericht zugelassen wurde. 1914 verlieh ihm der König von Sachsen den Titel „Justizrat“.

1915 wurde er Vorsitzender des Aufsichtsrats des Verlags Bibliographisches Institut AG; er übte dieses Amt bis zu seinem Tod aus. Seit 1917 war er gleichzeitig auch Notar in Leipzig und später Vorsitzender des Vereins der Notare im Landgerichtsbezirk Leipzig. 1920 wurde er Vorstandsvorsitzender des Leipziger Anwaltvereins. Ab 1919 war er Rechtsberater des Deutschen Verlegervereins, der ihm 1936 die Ehrenmitgliedschaft verlieh, und zugleich auch Rechtsberater des Vereins Deutscher Chemiker. Curt Hillig war vielfach auf den Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts und des Verlagsrechts tätig. Bei den Londoner Schuldenverhandlungen beriet er die Deutsche Reichsregierung. Seit 1923 übte er seine Berufstätigkeit gemeinsam mit seinem Schwiegersohn Georg Greuner aus, der 1943 Rechtsanwalt am Reichsgericht und 1953 Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof wurde, und seit 1927 gemeinsam mit seinem Sohn Eduard Hillig, ebenfalls Mitglied des Corps Vandalia Heidelberg. Seit 1935 war Curt Hillig ehrenamtliches Mitglied des Notarsenats beim Reichsgericht. Viele Jahre war er Mitglied des Deutschen Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigentums (heute: Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht).

Curt Hillig war verheiratet mit Alice, geb. Mehlgarten, einer Urenkelin des Verlegers Benedictus Gotthelf Teubner. Nach seinem Tod wurde er im Wandgrab der Familie Hillig auf dem Neuen Johannisfriedhof in Leipzig beigesetzt.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Das Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899. Kommentar. Leipzig 1900.
  • Das Verlagsrecht. Reichsgesetz über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901. Kommentar. Leipzig 1901 (gemeinsam mit Dr. Johannes Mittelstaedt).
  • Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen vom 1. Juni 1909. Kommentar. Leipzig 1911 (gemeinsam mit Johannes Hartung).
  • Gutachten über urheberrechtliche, verlagsrechtliche und verlegerische Fragen. Erstattet und herausgegeben im Auftrag des Deutschen Verlegervereins, Band 1, Leipzig 1928, und Band 2 (gemeinsam mit Dr. Georg Greuner) Leipzig 1934. (Fotomechanischer Nachdruck, Weinheim 1953).
  • Der Schutz gewerblicher und geistiger Leistungen. Festvortrag zum 50-jährigen Jubiläum des Leipziger Anwaltvereins, gehalten am 29. Juni 1929 im Leipziger Zentraltheater (auch im Rundfunk übertragen).
  • Neubearbeitung von Ernst Röthlisberger: Der interne und internationale Schutz des Urheberrechts in den Ländern des Erdballs, 4. Aufl., Leipzig 1931 (gemeinsam mit Dr. Georg Greuner).

Literatur

  • 50 Jahre Leipziger Anwaltverein, Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens des Leipziger Anwaltvereins 1879-1929. Herausgegeben vom Vorstand, Leipzig 1929.
  • Meyers Lexikon, 7. Auflage, 14. Band, Leipzig 1933.
  • Annemarie Meiner: Der Deutsche Verlegerverein 1986-1935. Leipzig 1936.
  • Hans-Peter Hillig: Der Beitrag Curt Hilligs zur Entwicklung des Urheber- und Verlagsrechts. In: Archiv für Urheber- und Medienrecht (UFITA), Jg. 2004, Nr. I, S. 31–45.
  • Nachrufe in: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 1939, S. 390, und Deutsche Notarzeitschrift, Jg. 1939, S. 369.
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