Alexander Scultetus
Quick Facts
Biography
Alexander Scultetus (* um 1485 in Dirschau, Preußen (jetzt Tczew); † um 1564 in Rom) war Domherr und Kanzler des Kapitels von Ermland, Historiker und Kartograph.
Leben und Werk
Nach Abschluss der Schule in Dirschau studierte Scultetus an der Krakauer Akademie die Rechte und Theologie. Er wurde zum Priester geweiht, in den Rechtswissenschaften promoviert und diente verschiedenen Funktionen in der päpstlichen Kurie.
1515 folgte er Bernard Korner im Amt des Domherren (Canon) am Kapitel des Bistums Ermland in Frauenburg. Korner hatte das Amt nach dem frühen Tode des Andreas Koppernigk, dem Bruder des Nicolaus Copernicus, übernommen. Scultetuswurde enger Mitarbeiter des Nicolaus Copernicus. 1530 bis 1539 war Schultetus Sekretär des Domkapitels; er erhob Einwände gegen eine Bischofswürde von Johannes Dantiscus und Stanislaus Hosius. Zusätzlich zu der Stelle im Ermland war er Domherr in Dorpat und Reval.
Als Wissenschaftler war er auch auf dem Gebiet der Geschichte und Geographie tätig und gilt als Autor der ersten Karten von Livland. Zusammen mit Copernicus erstellte er vermutlich eine Karte von Preußen, die verschollen ist. Wichtig ist seine Arbeit Chronographia, sive annales omnium fere regum, principum (Rom, 1546), die als die erste chronologische Zusammenfassung der Ereignisse und historischen Herrscher der Welt gilt.
Scultetus war ein Verfechter der Reform des Glaubens, und geriet in Konflikt mit der Heiligen Inquisition. Durch Dantiscus der Ketzerei beschuldigt, und durch König Sigismund I., verbrachte er mehrere Jahre im Gefängnis in Rom, und wurde dann von einem Gericht freigesprochen, unter den Päpsten Paul IV. bzw. Pius IV. Bis zum Ende seines Lebens blieb er unter Beobachtung der Inquisition.
Er wurde lutherischer Pastor in Preußen.
Literatur
- Scultetus, Alexander. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 36, Leipzig 1743, Spalte 765.
- Alexander Sculteti 1646. In: Nicolaus Copernicus Gesamtausgabe. Band IX, S. 3–4.