Johann Schencking
Quick Facts
Biography
Johann Schencking (* nach 1523 in Münster; † 3. August 1580 ebenda) war Domherr in Münster.
Leben
Johann Schencking entstammte dem münsterischen Erbmännergeschlecht Schenckinck. Die Schenckings und die anderen Patrizierfamilien Münsters stellten Jahrhunderte lang die Mitglieder des Stadtrats, Bürgermeister und Stadtrichter. Johann wurde als Sohn des münsterischen Richters Hermann Schencking und dessen Gemahlin Mechthild Bock geboren. Diese hatten im Jahre 1523 geheiratet. Johann hatte Rechtswissenschaften studiert und zum Dr. jur. promoviert. Papst Paul IV. traf im Jahre 1557 eine umstrittene Entscheidung: Johann erhielt auch ohne ritterbürtige Abstammung im Jahre 1557 für die Dompräbende des am 1. Mai des Jahres verstorbenen Dompropstes Bernhard von Münster die päpstliche Provision. Dadurch war der Konflikt unvermeidbar, denn das Domkapitel hatte im Jahre 1392 ein Statut erlassen, worin es seinen mehr als hundertjährigen Brauch, nur Abkömmlinge Adliger zuzulassen, vom Papst bestätigen ließ. Johann legte am 27. Oktober 1557 dem Domkapitel die päpstliche Entscheidung mit der Bitte um Besitzerteilung vor. Das Kapitel schlug dieses Ansinnen ab mit der Begründung, Schencking habe mit seiner Abstammung aus einem münsterischen Erbmännergeschlecht keinen rittermäßigen Rang. Am 28. Juni 1561 nahm er Besitz von der münsterschen Präbende. Es folgte ein vom Domkapitel angestrebter Prozess. Ungeachtet der Rechte Schenckings gab das Domkapitel die Präbende im Jahre 1557 an Rotger von Raesfeld. Johann erlebte den Ausgang dieses Streitverfahrens nicht mehr, denn er starb am 3. August 1580. Die Auseinandersetzung im Erbmännerprozeß zog sich bis zum 10. Januar 1710 hin, als Kaiser Joseph I. als höchstrichterliche Instanz (zunächst) zu Gunsten der Erbmämmer entschied. Domkapitel und Ritterschaft erkannten die Entscheidung des Kaisers nicht an, weil sie ohne Beteiligung des Reichstages zustande kam und daher gegen die Reichsverfassung verstoße. Sie zögerten die Befolgung des Urteils bis zum 30. Oktober 1715 hinaus. An diesem Tag traf Kaiser Karl VI. die endgültige bindende Entscheidung in diesem langwierigen Prozeß.
Siehe auch
Münsterscher Erbmännerstreit
Quellen
- Das Bistum Münster 4,2. (Germania Sacra NF 17.2) Das Domstift St. Paulus zu Münster, bearbeitet von Wilhelm Kohl, herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte, Göttingen, Verlag: Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin/New York, ISBN 978-3-11-008508-2, Germania Sacra NF 17,2 Biografien der Domherren Seite 19ff. Digitalisat.