
Quick Facts

Biography
Heribert Hirte (* 31. März 1958 in Köln) ist Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und dort Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht. Zudem gewann er bei der Bundestagswahl 2013 als einziger Kölner CDU-Kandidat ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag, und zwar im Wahlkreis Köln II.
Er ist verheiratet und hat einen Sohn und eine Tochter, die ebenfalls politisch aktiv sind. Er wohnt seit 1991 in Köln-Sürth.
Akademische Laufbahn
Nach der Schulzeit an der katholischen Volksschule in Köln-Gartenstadt Nord und auf dem Kölner Dreikönigsgymnasium begann er 1977 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, welches er mit dem 1. Staatsexamen beendete. Das Studienjahr 1979/1980 verbrachte er in der Schweiz an der Université de Lausanne.
Nach seinem Studium leistete er 1984 sein Referendariat am Landgericht Köln mit Stagen an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie in Mailand ab. 1985 wurde er dann von der Universität zu Köln promoviert und konnte 1988/1989 weitere Erfahrungen an der University of California, Berkeley im Rahmen eines LL.M.-Programms sammeln.
1994 habilitierte er sich mit einer Arbeit über Berufshaftung und folgte 1993/1994 einem Ruf an die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seit dem Sommersemester 2000 hat er seinen Lehrstuhl an der Universität Hamburg inne und leitet dort als Geschäftsführender Direktor das Seminar für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht. Von 1999 bis 2004 wirkte er parallel als Professor am Centre Universitaire de Luxembourg. 2001 war er als Gastprofessor an der Dōshisha-Universität in Kyōto und an der Korea University in Seoul.
Seit dem Wintersemester 2003/2004 ist er weiter Mitglied des Collegio dei docenti des Dottorato di ricerca in Diritto dell’Impresa an der Wirtschaftsuniversität Luigi Bocconi in Mailand (deren Rektor Mario Monti ist) und seit 2006 ständiger Gastprofessor dort.
Von 1995 bis 2000 war er stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofes.
Wissenschaftliche Schwerpunkte
Forschungsschwerpunkte sind das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kapitalmarktrecht und die Rechtsvergleichung.
In der Lehre ist er im Wesentlichen im Bereich des Privatrechts, des Handelsrechts, des Gesellschaftsrechts sowie der Rechtsvergleichung tätig. Um den Studenten einen Einblick in die tatsächliche Rechtspraxis zu geben, veranstaltet er seit mehreren Semestern zusammen mit Richter am Bundesgerichtshof Lutz Strohn ein Seminar am BGH in Karlsruhe.
Akademische Ämter
Heribert Hirte ist seit 1994 Mitglied des Vorstandes der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV) und seit März 1999 deren stellvertretender Vorsitzender. Er war 1996 bis 2000 Gründungsvorstandsmitglied des Thüringer Arbeitskreises für Unternehmens- und Insolvenzrecht und von Mai 1999 bis März 2001 dessen Vorsitzender. Von 2005 bis 2009 war Vorstandsmitglied der European Law Faculties Association (ELFA), von 2006 bis 2007 ihr stellvertretender Vorsitzender und von 2007 bis 2008 ihr Vorsitzender.
Heribert Hirte wurde im Januar 1997 Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR) und seit 2001 Mitherausgeber der Zeitschrift; er ist weiter seit 1998 Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO); seit 2002 ist er Mitglied des Advisory Board der European Business Organization Law Review (EBOR) und seit 2004 außerdem Geschäftsführender Herausgeber der European Company and Financial Law Review (ECFR).
Politik
Standpunkte und Aussagen
- „Viele Fragen lassen sich nicht auf simple Ja-Nein-Alternativen reduzieren.“
- „Bologna-Modell“ ist „Trivialisierung der deutschen Universitätsausbildung auf dem kleinsten gemeinsamen europäischen Nenner.“
- „Manager-Vergütung in die Hände der Aktionäre legen.“
Politische Aktivitäten
Bereits als Jugendlicher war Heribert Hirte in der Jungen Union Junkersdorf (früher noch Gemeinde Lövenich) aktiv. Seit langem engagiert er sich auch im Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen als Beisitzer im Vorstand und ist Ortsvorsitzender der CDU-Köln im Ortsverband 24 – Sürth.
Am 12. Dezember 2012 wurde Heribert Hirte im ersten Wahlgang mit 89 Stimmen (etwa 57 % der Stimmen) bei drei Gegenkandidaten zum CDU-Direktkandidaten für den Wahlkreis Köln II (Süden und Westen) gewählt. Damit folgt er Michael Paul nach, der als bisheriger Wahlkreisabgeordneter aus familiären Gründen von einer erneuten Kandidatur absah. Auf der Landesliste wurde er an Position 55 von 63 Direktkandidaten geführt.
Als Abgeordneter des Deutschen Bundestags ist Heribert Hirte ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie im Unterausschuss Europarecht und stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss.
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Im Rechtsausschuss ist Heribert Hirte Berichterstatter für das Insolvenzrecht, bearbeitet in Absprache mit Dr. Stephan Harbarth MdB Fragen des Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und ist verantwortlich für Veränderungen in der Juristenausbildung.
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Heribert Hirte ist im Europaausschuss Berichterstatter für die Transatlantischen Beziehungen und Handelsbeziehungen der Europäischen Union (Freihandelsabkommen, WTO). So fällt die Berichterstattung über CETA und das TTIP in seinen Aufgabenbereich, wo er insbesondere mit den Bereichen Investitionsschutzabkommen und Schiedsgerichtsbarkeit befasst ist. Er ist außerdem zuständig für Fragen bezüglich des Europäischen Gerichtshofs und betreut hier für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Vertragsverletzungsverfahren mit Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland. Darüber berichtet er in AG Europa zu Fragen des (europäischen) Steuerrechts und Fragen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Zudem obliegt ihm die Berichterstattung für Belgien, Luxemburg und die Niederlande.
Funktionen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Stephanuskreis
Heribert Hirte ist seit März 2014 Vorsitzender des Stephanuskreises. Dieses überkonfessionelle Gesprächsforum innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für Toleranz und Religionsfreiheit ein und hat sich der Situation verfolgter Christen in aller Welt verschrieben. Er fordert "Entwicklungshilfe an Religionsfreiheit zu koppeln". Verträge für Entwicklungshilfe sollten nur noch mit Ländern geschlossen werden, die Religionsfreiheit gewährleisten.
Parlamentskreis Mittelstand
Im Vorstand Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion ist Heribert Hirte für die Fragen des Rechts- und Verbraucherschutzausschusses zuständig. Der Parlamentskreis Mittelstand engagiert sich für die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen. Er ist insofern das parlamentarische Pendant zur Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU.
Weitere Mitgliedschaften in Gremien des Deutschen Bundestags und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Heribert Hirte ist Mitglied in der Deutsch-Italienischen und in der Deutsch-Belgisch-Luxemburgischen Parlamentariergruppe sowie in der Parlamentariergruppe USA. Weiterhin ist er in den Parlamentariergruppen Luft- und Raumfahrt sowie Binnenschifffahrt aktiv. Zudem engagiert er sich innerhalb der Fraktion im von der Mainzer Abgeordneten Ursula Groden-Kranich MdB organisierten Arbeitskreis Fluglärm.
Veröffentlichungen
Monographien
- Bezugsrechtsausschluß und Konzernbildung. Minderheitenschutz bei Eingriffen in die Beteiligungsstruktur von Aktiengesellschaften, Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht, Köln, Berlin, Bonn, München, 1986
- Heribert Hirte/Ulrich Fritsch, Herabsetzung des Nennwerts der Aktie, Arbeitskreis Aktie e.V., Düsseldorf 1990
- Der Zugang zu Rechtsquellen und Rechtsliteratur, Köln, Berlin, Bonn, München, 1991
- Berufshaftung. Ein Beitrag zur Entwicklung eines einheitlichen Haftungsmodells für Dienstleistungen, Schriften des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln, 1996
- Wege zu einem europäischen Zivilrecht, Jenaer Schriften zum Recht (Band 10), Stuttgart 1996
- Die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, ADIUVAT in itinere Band III., Hamburg 1997
- Kapitalgesellschaftsrecht, 7. Auflage, Köln 2012
Kommentierungen
- §§ 207 - 220 AktG in: Hopt/Wiedemann (Hrsg.), Großkommentar zum Aktiengesetz, 4. Auflage, Berlin, New York, 1999
- §§ 202 - 206 AktG in: Hopt/Wiedemann (Hrsg.), Großkommentar zum Aktiengesetz, 4. Auflage, Berlin, New York, 2001
- §§ 10 - 12, 15, 26 Absatz 3, 84, 92, 93, 129 - 147, teilweise §§ 35 und 39 InsO in: Uhlenbruck (Hrsg.), Insolvenzordnung. Kommentar, 12. Auflage München 2003
- Einleitung, §§ 10, 20, 27, 28, 33 in: Hirte/v. Bülow (Hrsg.), Kölner Kommentar zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Köln, Berlin, Bonn, München 2003
Herausgegebene Schriften (Auszug)
- Heribert Hirte/Rolf Wank/Kaspar Frey/Holger Fleischer/Gregor Thüsing (Hrsg.), Festschrift für Herbert Wiedemann zum 70. Geburtstag, München 2002
- Heribert Hirte/Hans Haarmeyer/Hans-Peter Kirchhof/Friedrich Graf von Westphahlen, Verschulden - Haftung - Vollstreckung - Insolvenz, Festschrift für Gerhart Kreft zum 65. Geburtstag, Recklinghausen 2004
- Heribert Hirte/Georg Crezelius/Klaus Vieweg (Hrsg.), Festschrift für Volker Röhricht zum 65. Geburtstag. Gesellschaftsrecht - Rechnungslegung - Sportrecht, Köln 2005
Gutachten
Heribert Hirte wurde in der Vergangenheit häufig als Gutachter für den Deutschen Bundestag u.a. für folgende Themen bestellt:
- Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG) und zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (16. Januar 2013).
- Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (14. Januar 2013).
- Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (7. November 2012).
- Gesetzentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) (29. Juni 2011).
- Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) (6. Oktober 2010).