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Germany
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Friedrich-Wilhelm Holland
German judge

Friedrich-Wilhelm Holland

The basics

Quick Facts

Intro
German judge
Places
Work field
Gender
Male
Place of birth
Braunschweig, Lower Saxony, Germany
Place of death
Braunschweig, Lower Saxony, Germany
Age
75 years
The details (from wikipedia)

Biography

Richard Friedrich-Wilhelm Holland (* 12. November 1903 in Braunschweig; † 20. August 1979 in Braunschweig) war nach dem Zweiten Weltkrieg ein Richter in Niedersachsen.

Leben

Als Sohn des nachmaligen Generalstaatsanwalts Wilhelm Holland besuchte Holland das Wilhelm-Gymnasium (Braunschweig). Nach dem Abitur (1921) immatrikulierte er sich zum Sommersemester 1922 an der Eberhard-Karls-Universität für Rechtswissenschaft. Als Fuchs beim Corps Rhenania Tübingen musste er nach zwei Mensuren aus gesundheitlichen Grünen ausscheiden. Er wechselte an die Universität Leipzig und die Georg-August-Universität Göttingen, die ihn 1926 zum Dr. iur. promovierte. Am 7. Juli 1927 wurde er bei Rhenania Corpsschleifenträger. Nach beiden mit „gut“ bestandenen Staatsexamen trat er am 1. Juni 1929 als Gerichtsassessor in den braunschweigischen Staatsdienst.

Anfang 1933 sollte Holland zum Amtsgerichtsrat in Eschershausen ernannt werden. Nach Erlass des Berufsbeamtengesetzes wurde diese Ernennung allerdings davon abhängig gemacht, dass sich Holland von seiner Verlobten Ilse Heymann trennte; die Tochter des Oberlandesgerichtsrates Rudolf Heymann galt wegen der jüdischen Herkunft ihres Großvaters – des jüdischen Rechtsanwaltes und Braunschweiger Stadtrates Victor Heymann – als „nicht arisch“. Holland entschied sich gegen den Staatsdienst, für die Verlobte und ließ sich in Sozietät mit Volkerding in Braunschweig als Rechtsanwalt nieder. Rhenania verlieh ihm am 18. Dezember 1938 das Band. Holland wurde im Oktober 1940 zur Wehrmacht eingezogen und geriet bei Kriegsende in englische Gefangenschaft. Bereits im September 1945 freigelassen, wurde er im Oktober 1945 beauftragter Staatsanwalt. Ab Juli 1946 erwarb er sich Ansehen als Vorsitzender des sogenannten „Holland-Ausschusses“, in dem drei durch die britischen Besatzungsbehörden eingesetzte, unbelastete Juristen die Braunschweiger Justiz auf NS-Belastung überprüften. Im November 1946 wurde Holland zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. Nach einer siebenmonatiger Referententätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium wurde Holland am 1. März 1949 wurde er zum stellvertretenden Präsidenten des Oberlandesgerichtes Braunschweig ernannt, zum 1. September 1950 wurde er Präsident des Landgerichts Braunschweig. 1955 kehrte Holland als Nachfolger Bruno Heusinger als Präsident an das OLG Braunschweig zurück. 1960 wurde er Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. 1968 trat er in den Ruhestand.

Ehrungen

  • Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern (1969)

Literatur

  • Dieter Miosge: Dr. Friedrich-Wilhelm Holland (1903–1979). Edgar Isermann, Michael Schlüter (Hrsg.): Justiz und Anwaltschaft in Braunschweig 1879–2004: 125 Jahre Oberlandesgericht und Rechtsanwaltskammer Braunschweig. Joh. Heinr. Meyer Verlag, Braunschweig 2004, ISBN 3-926701-62-5, S. 146 f.
  • Horst-Rüdiger Jarck, Günter Scheel (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon – 19. und 20. Jahrhundert. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1996, ISBN 3-7752-5838-8, S. 284. 
  • Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. In: Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte. Band 36, Selbstverlag des Braunschweigischen Geschichtsvereins, Langenhagen 2000, ISBN 3-928009-17-6.
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