Friedrich Müller
Quick Facts
Biography
Friedrich Andreas Müller (* 10. Januar 1784 in Penzlin; † 23. August 1830 in Neubrandenburg) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Bürgermeister und Politiker.
Leben
Friedrich Müller war Sohn des Pastors Ludwig Müller (1754–1816) in Penzlin und dessen Ehefrau Anna Regina, geb. Pfuhl (1767–1845), einer Penzliner Apothekertochter. Der Stadtrichter Carl Müller war sein Bruder. Eine Schwester heiratete den Advokaten Hofrat Bernhard Funk, eine andere den Neustrelitzer Hofarzt Theodor Kortüm.
Er studierte Rechtswissenschaften ab Oktober 1801 an der Universität Jena und ab Mai 1804 an der Universität Rostock. Im selben Jahr wurde er als Advokat am Hof- und Landgericht Güstrow, dann Advokat und Prokurator der mecklenburg-strelitzischen Justizkanzlei in Neustrelitz. In Rostock wurde er auch Mitglied des Corps Vandalia. Er war Land-Syndikus des Stargardischen Kreises und wurde zum Großherzoglich mecklenburg-strelitzischen Hofrat ernannt. Müller dokumentierte 1814 die Beteiligung von Mecklenburg-Strelitz an den Befreiungskriegen durch das Mecklenburg-Strelitzisches Husaren-Regiment. Ab 30. März 1816 war Müller Bürgermeister, ab 1826 bis zu seinem Tod Erster Bürgermeister der Vorderstadt Neubrandenburg und als solcher von Amts wegen landschaftlicher Deputierter im Engeren Ausschuss der Ritter- und Landschaft in Rostock.
Müller war seit 1811 verheiratet mit Friederika, geb. Strübing (1790–1860). Die beiden hatten elf Kinder, darunter der Philologe Hermann Müller-Strübing (1812–1893) und die Schriftstellerin Luise Mühlbach (1814–1873).
Müllers nachgelassene Privatbibliothek wurde 1846 versteigert; der Katalog ist überliefert. Der große Stadtbrand 1945 in Neubrandenburg zerstörte auch Müllers Wohnhaus.
Schriften
- Actenmäßige Darstellung der Theilnahme des Herzogthums Mecklenburg-Strelitz an dem Kriege gegen Frankreich in den Jahren 1813 und 1814. 1814
Literatur
Grete Grewolls: Wer war wer in Mecklenburg und Vorpommern. Das Personenlexikon. Hinstorff Verlag, Rostock 2011, ISBN 978-3-356-01301-6, S. 6823.