Franz Wunsch
Quick Facts
Biography
Franz Wunsch (* 21. März 1922 in Drasenhofen; † 23. Februar 2009) war ein österreichischer Aufseher im KZ Auschwitz-Birkenau.
Leben
Franz Wunsch trat noch vor seinem achtzehnten Lebensjahr der SS bei, die er – nach eigener Aussage – für eine Elitetruppe hielt. Bei Kriegsausbruch ging er an die Front. Nach einem Knieschuss an der Ostfront wurde er der Stabskompanie der SS-Standortverwaltung Auschwitz zugeteilt. Im September 1942 wurde er zum SS-Unterscharführer befördert und als Aufseher und Kommandoführer in der SS-Wachmannschaft des KZ Auschwitz-Birkenau und dort in der Abteilung Kanada als Leiter des Effektenlagers, in der Lederfabrik und im Sonderkommando eingesetzt. Zeugen berichteten später, er sei ein „Judenhasser“ gewesen, habe mindestens einmal wöchentlich im Dienst an der Bahnrampe Selektionen vorgenommen und Männer wie Frauen brutal geschlagen.
Wunsch habe sein brutales Verhalten erst geändert, als er sich in die slowakische Jüdin Helena Citrónová verliebt habe. Sie hatte an ihrem ersten Arbeitstag in der Kanada-Abteilung dem SS-Mann ein Geburtstagsständchen singen müssen. Helena und ihre zehn Jahre ältere Schwester Rožinka konnte Wunsch vor der Gaskammer retten und nach den gegebenen Möglichkeiten versorgen, nicht aber Rožinkas zwei Kinder. Er habe sich dank Helenas Einfluss in „einen anderen Menschen“ verwandelt, so die späteren Zeugenaussagen.
Am 18. Juli 1944 wurde Wunsch von dem SS- und Polizeigericht XV, Zweigstelle Kattowitz, wegen Diebstahls einiger kleiner Gegenstände aus dem Effektenlager im Gesamtwert von 30 Reichsmark zu fünf Wochen strengem Arrest in Einzelhaft verurteilt.
Franz Wunsch, nach dem Krieg als Reisender berufstätig, kam am 25. August 1971 in Wien in Haft. Er wurde im zweiten Wiener Auschwitz-Prozess vom 25. April bis 27. Juni 1972 gemeinsam mit Otto Graf, ebenfalls SS-Wachmann im KZ Auschwitz, nach einer zweimonatigen Verhandlung durch das Schwurgericht „trotz erdrückender Schuldbeweise“ am 27. Juni 1972 wegen Verjährung freigesprochen (Urteil: LG Wien 20 Vr 3805/64). Die Anklage lautete „Teilnahme an Massenmorden im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau (Verbringung der für die Vergasung Vorgesehenen mittels Gewaltanwendung zur Gaskammer, Mitarbeit beim Rampendienst, Werfen des Blausäurepräparates Zyklon B in die Gaskammern) und Gewaltverbrechen an jüdischen Häftlingen während seines Dienstes in Auschwitz“. Diese Mordanklage wurde nach dem zur Tatzeit geltenden §211 RStGB vorgenommen, jedoch konnte letztlich nur Totschlag nach §212 RStGB zweifelsfrei nachgewiesen werden, der inzwischen verjährt war. Der Vorwurf des Gewaltverbrechens basierte auf Aussagen, wonach Franz Wunsch am 7. Oktober 1944, als im Sonderkommando ein Aufstand stattgefunden hatte, einen 20-jährigen griechischen Juden, Arbeiter des Aufräumungskommandos, erschossen haben soll.