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Daniel Nicolai
German judge and politician

Daniel Nicolai

The basics

Quick Facts

Intro
German judge and politician
Places
Gender
Male
Place of birth
Königsberg, East Prussia, Kingdom of Prussia, German Empire
Place of death
Königsberg, East Prussia, Kingdom of Prussia, German Empire
Age
67 years
The details (from wikipedia)

Biography

Daniel Nicolai (* 4. April 1683 in Königsberg i. Pr.; † 1. August 1750 ebenda) war ein deutscher Jurist.

Leben

Der Sohn des preußischen Archiv- und Jagdsekretärs Georg Nicolai und dessen Frau Elisabeth (geb. Mecklenburg) hatte anfänglich eine Ausbildung von Privatlehrern erhalten. Von Michael Hoynovund Matthäus Kunstmannangeleitet, erwarb er sich das nötige Wissen, um am 17. April 1699 an der Albertus-Universität Königsberg ein Studium beginnen zu können. Anfänglich konzentrierte er sich auf ein Studium der philosophischen Grundlagen. Hierzu besuchte er die Vorlesungen von Daniel Hoynoviusund Reinhold Stürmer, aber auch die mathematischen Vorlesungen bei David Bläsing. Nachdem er sich die nötigen Grundlagen erarbeitet hatte und dies in einer Disputation Vom Selbstmord nachgewiesen hatte, konzentrierte er sich auf ein Studium der Rechtswissenschaften.

Hierzu besuchte Nicolai die Vorlesungen über die Instituten bei Johann Heinrich Hoyer, bei Johann Stein hörte er die Pandekten und Lehnrecht und wurde von Johann Amsel in die Rechtspraxis eingewiesen. Am 17. März 1706 wechselte er an die Brandenburgische Universität Frankfurt, beteiligte sich an den Feierlichkeiten anlässlich der 200-jährigen Gründungsfeier der Hochschule und ging im Mai desselben Jahres an die Friedrichs-Universität Halle. Hierher zogen ihn vor allem die damaligen rechtswissenschaftlichen Berühmtheiten Samuel Stryk und Christian Thomasius. Nachdem er bei Johannes Sperlette eine Unterkunft gefunden hatte, besuchte er neben den Vorlesungen seiner Vorbilder auch jene von Johann Samuel Stryk, Johann Peter von Ludewig und Justus Henning Böhmer.

Als er sich in einigen Disputationen bewiesen hatte und dabei eine außerordentliche Leistungsfähigkeit nachwies, wurde er am 3. Januar 1708 von Friedrich I. von Preußen zum außerordentlichen Professor der Universität Königsberg berufen. Unter Samuel Stryck absolvierte er am 28. März seine Inauguraldisputation De obligationibus filii familias, woraufhin er am 13. April des Jahres zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Danach absolvierte er noch Reisen an die Universität Leipzig, die Universität Erfurt, die Universität Marburg, die Universität Leiden, die Universität Franeker, die Universität Groningen und andere Einrichtungen, um sich mit den dortigen Größen der Rechtswissenschaften vertraut zu machen. Zurückgekehrt nach Königsberg, hielt er am 4. Oktober 1708 seine pro Receptione Dissertation de spoliato non restituendo ab und übernahm im Februar 1709 mit der Pro loco-Dissertation de obligatione commendantis die außerordentliche Professur.

Daneben wurde er 1714 Advokat am Hofgericht in Königsberg. Am 5. Februar 1722 wurde er zum Rat beim preußischen Oberappellationsgericht befördert, und da er ablehnte, ernannte man ihn zum königlichen Kommerzienrat und Hofhalsgerichtsassessor. 1724 fand er als Königsberger Stadtrichter und Präsident des städtischen Handelsgerichtes im kommunalen Stadtrat Aufnahme. Am 2. Juli 1726 wurde er Tribunalsrat am Oberappellationsgericht, stieg 1733 in die vierte ordentliche Professur der Rechte der Königsberger Akademie auf, wurde 1736 zweiter ordentlicher Professor der juristischen Fakultät und 1741 Bürgermeister der Stadt Königsberg. Zudem hatte er sich auch an den organisatorischen Aufgaben der Königsberger Hochschule beteiligt und war in den Sommersemestern 1737, 1741 sowie 1745 Rektor der Albertina.

Siehe auch: Liste der Rektoren der Albertus-Universität Königsberg

Werke

Eigenständige Werke hatte Nicolai nicht verfasst. Seine Schriften beziehen sich meist auf seine Hochschultätigkeit und Ausbildung. Neben den bereits angeführten Dissertationen sind noch folgende bekannt:

  • Dissertatio moralis posterior de caede propria. (Präses: Reinhold Stürmer) Königsberg 1702
  • Positiones ex Jure publico & private depromtae. Halle 1708
  • De Caede propria.
  • Ad Lib. VIII. Pandect. Ex Lection. Lauterbach.
  • Disputatio juridica de filiofamilias testatore. Königsberg 1709
  • De Privata damni incendio dati reparatione.
  • Diss. De Beneficiis debitori intuitu fundi extra concursum creditorum sub hasta venditi jure Prutenico competentibus. Königsberg 1736

Literatur

  • Daniel Heinrich Arnoldt: Ausführliche und mit Urkunden versehene Historie der Königsbergischen Universität. Johann Heinrich Hartung, Königsberg in Preußen, 1746, 2. Teil, S. 254, 257, 275, Z. 48
  • Johann Gottlob Wilhelm Dunkel: Historisch-Critische Nachrichten von verstorbenen Gelehrten und deren Schriften. Insonderheit aber Denjenigen, welche in der allerneusten Ausgabe des Jöcherischen Allgemeinen Gelehrten-Lexicons entweder gänzlich mit Stillschweigen übergangen, oder doch mangelhaft und unrichtig angeführet werden. Verlag Cörner, Köthen, 1753, 1. Bd. S. 276 (Online)
  • Johann August Ritter von Eisenhart: Nicolai, Daniel. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 23, Duncker & Humblot, Leipzig 1886, S. 577 f.
  • Nicolai, Daniel, beyder Rechten Doctor und zweyter ordentlicher Professor. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 24, Leipzig 1740, Spalte 533–536.
  • Christoph Weidlich: Geschichte der jetztlebenden Rechts-Gelehrten in Deutschland und zum Theil auch ausser demselben, welche als ein Rechts-Gelehrten-Lexicon in Alphabetischer Ordnung an das Licht stellet. Verlag Johann Gottlob Schubarth, Merseburg, 1748, 2. Bd., S. 184 (Online)
  • Johann Georg Meusel: Lexikon der vom Jahr 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller. Gerhard Fleischer d. J., Leipzig, 1810, Bd. 10, S. 97 f. (Online)
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