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Germany
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Constantin Justus Franz Neurath
German politician

Constantin Justus Franz Neurath

The basics

Quick Facts

Intro
German politician
Places
Work field
Gender
Male
Place of birth
Wetzlar, Lahn-Dill-Kreis, Giessen Government Region, Hesse
Place of death
Enzweihingen, Vaihingen an der Enz, Ludwigsburg, Stuttgart Government Region
Age
69 years
Family
Father:
Konstantin Franz Fürchtegott von Neurath
Children:
Konstantin Sebastian Neurath
The details (from wikipedia)

Biography

Constantin Justus Franz Johannes von Neurath, seit 1851 Freiherr von Neurath, (* 22. April 1807 in Wetzlar; † 8. September 1876 in Leinfelderhof) war ein württembergischer Jurist, Diplomat und Außenminister.

Leben

Constantin von Neurath besuchte das Gymnasium in Stuttgart und studierte danach Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und an der Universität Heidelberg. Die beiden höheren Justizdienstprüfungen bestand er als jeweils bester Proband. Nach dem Eintritt in den Justizdienst des Königreichs Württemberg war Neurath an verschiedenen Oberamtsgerichten tätig. 1839 wurde er Rat am Kreisgerichtshof in Esslingen. Im Jahre 1840 erfolgte seine Beförderung zum Kanzleidirektor im Justizministerium. Ebenfalls im Jahre 1840 wurde er Geheimer Legationsrat des württembergischen Außenministeriums. Bis zur Märzrevolution blieb er im diplomatischen Dienst unterwegs in Europa, zog sich dann aber von 1848 bis Ende 1850 ins Privatleben zurück, da er die Bestrebungen der schließlich gescheiterten Revolution ablehnte. Er war Teilnehmer an der Ministerialkonferenz aller Bundesstaaten vom 23. Dezember 1850 bis 15. Mai 1851 in Dresden. Damit erfolgte seine politische Reaktivierung. Seine Familie wurde im Jahre 1851 in den erblichen württembergischen Freiherrenstand erhoben. Am 12. April 1851 ernannte ihn König Wilhelm I. zum Mitglied der Kammer der Standesherren auf Lebenszeit. Am 8. Mai 1851 übernahm Neurath den Vorsitz im Geheimen Rat, wenngleich seine offizielle Ernennung zum Präsidenten dieses Gremiums erst am 24. April 1855 erfolgte. Vom 8. Mai 1851 bis zum 14. Juli 1854 war Neurath Chef des Außenministeriums, seit 20. Februar 1852 mit dem Titel eines Ministers. Wegen einer von König Wilhelm veranlassten Pressemitteilung, die Neuraths Missfallen erregte, bat er im Juli 1854 um seine Entlassung. Mit dem Regierungsantritt von König Karl wurde ein neues Kabinett gebildet. In diesem Kabinett Varnbüler amtierte Neurath seit dem 4. Oktober 1864 als Chef des Justizministeriums bis zum Eintritt in den nach dem Deutschen Krieg erbetenen Ruhestand am 27. April 1867. Neurath wollte so viel wie möglich von Württembergs Selbstständigkeit gerettet wissen und konnte die Politik der Zugeständnissen von Karl von Varnbüler an das siegreiche Preußen nicht mittragen. Von 1868 bis 1870 war Neurath mit dieser kritischen Gesinnung Abgeordneter im Zollparlament. Bei der Wahl zum Zollparlament hatte Neurath 92 Prozent der abgegebenen Stimmen im Wahlkreis Ravensburg-Wangen-Leutkirch-Tettnang errungen. Dies war das beste Ergebnis aller Kandidaten in Württemberg.

Familiärer Hintergrund

Constantin von Neuraths Vater Constantin Franz Fürchtegott von Neurath (* 1777; † 1817) war im November 1817 kurzzeitig württembergischer Justizminister. Der Geburtsname der Mutter Charlotte (* 1789; † 1869) lautete von Erath zu Erathsberg. Constantin von Neurath heiratete 1841 Emilie Freiin von Reck auf Autenried (* 1818; † 1858), von der er zwei Kinder bekam. Sein Sohn Konstantin Freiherr von Neurath (* 1847; † 1912) war Oberkammerherr des Königs von Württemberg und gehörte von 1881 bis 1890 als Abgeordneter dem Reichstag an. Dieser war der Vater des späteren deutschen Reichsaußenministers Konstantin Freiherr von Neurath.

Ehrungen

  • 1856 erhielt Constantin Franz von Neurath das Großkreuz des Ordens der württembergischen Krone

    Literatur

    • Karl Moersch: Es gehet seltsam zu in Württemberg. Von außergewöhnlichen Ideen und Lebensläufen, DRW-Verlag, Stuttgart 1998, S. 188–209
    • Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 612 f. 
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