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Germany
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André Schulz
German trade unionist

André Schulz

The basics

Quick Facts

Intro
German trade unionist
Places
Work field
Gender
Male
Age
54 years
The details (from wikipedia)

Biography

André Schulz (* 12. April 1970) ist ein deutscher Kriminalbeamter und ehemaliger Bundesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter.

Polizeilicher Werdegang

Schulz trat unmittelbar nach einer kaufmännischen Ausbildung, die er im Juli 1990 abschloss, in den Dienst der Polizei Schleswig-Holsteins. Die Ausbildung zum mittleren Dienst absolvierte er bei einer Bereitschaftspolizeiabteilung in Eutin. Nach der Laufbahnprüfung wurde er ab März 1993 in der Einsatzhundertschaft in Kiel eingesetzt. Bereits im April 1993 wechselte er zum Reviervollzugsdienst. Im Oktober 1995 wechselte er als Ermittlungssachbearbeiter zur Kriminalpolizei in Pinneberg. Zwischen Februar 1997 und Juli 1999 studierte er an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz bei Kiel. Das Studium schloss er als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. Danach kehrte er als Beamter des gehobenen Dienstes zur Kriminalpolizei Pinneberg zurück. Im Juli 2003 wechselte Schulz zur Kriminalpolizei in Hamburg. Seit April 2007 ist Schulz freigestelltes Personalratsmitglied.

Schulz vertritt die Meinung, dass eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten sinnvoll ist, und war Teilnehmer und Redner der Konferenz „Cannabis Normal!“, die im November 2017 Politiker, Mediziner, Beamte, Suchtberater und Fachleute vereinte, um über die Legalisierung von Cannabis zu diskutieren.

Gewerkschaftlicher Werdegang

Schulz übernahm im Landesverband Hamburg im April 2004 die Funktion des Geschäftsführers, bevor er 2006 zum stellvertretenden Landesvorsitzenden des BDK Hamburg gewählt wurde. Seit Februar 2010 führt er den Landesverband als Vorsitzender. Für den Bundesvorstand übernahm er im Februar 2008 das Marketing. Im Oktober 2009 wurde er zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden des BDK gewählt. Am 21. September 2011 übernahm er kommissarisch die Funktion des Bundesvorsitzenden, da der vorherige Vorsitzende Klaus Jansen nach Kritik an dessen Führungsstil auf Betreiben mehrerer Landesverbände von seinem Amt entbunden wurde. Auf dem Bundesdelegiertentag im Herbst 2013 wurde er dann zum Bundesvorsitzenden gewählt. Am 8. Mai 2018 teilte er mit, aufgrund der Betrugsermittlungen gegen ihn zum 31. Mai 2018 von seinem Amt als Bundesvorsitzender zurückzutreten.

Ermittlungsverfahren

Im Rahmen der Besoldungsaffäre bei Polizeigewerkschaftern im März 2017 war auch Schulz von dieser rechtswidrigen Praxis betroffen. Als hauptamtlicher Gewerkschafter bezog er von der Innenbehörde ein Teilzeitgehalt, obwohl er keinen Dienst als Kriminalbeamter leistete, was im November 2017 zu einem Ermittlungsverfahren und im März 2018 zur Durchsuchung seines Privathauses sowie der BdK-Geschäftsstelle führte. Schulz bestreitet die Vorwürfe. Im April 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen Schulz wegen Betruges in einem besonders schweren Fall. Seine ehemalige Dienstvorgesetzte im Landeskriminalamt Hamburg wurde wegen Beihilfe durch Unterlassen angeklagt. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wurde die Anklage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem angekündigt, Wertersatz in Höhe der erlangten Nettobezüge aus dem nicht erfüllten Dienstverhältnis i.H.v. 75.177,28 Euro zu beantragen.

Kritik

Aufgrund umstrittener Polarisierungen geriet Schulz in teils heftige Kritik.

Im Juni 2012 warf Schulz dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages „postmortale Klugscheißerei“ vor, was ihm den harschen Vorwurf des Ausschussvorsitzenden einbrachte, er habe ein „absurdes Rechtsstaatsverständnis“ und ein „gestörtes Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie und zur Kontrollaufgabe von Abgeordneten“. Nach Ansicht des Kölner Stadt-Anzeigers hätten Schulz’ „verbale Ausfälle“ die Spannungen zwischen Politik und Sicherheitsbehörden verschärft.

Auch Schulz’ Forderung vom Februar 2013, ein eigenes Seniorenstrafrecht neu zu installieren, weil der Anteil älterer Menschen an der Eigentumskriminalität steige, stieß auf Ablehnung sowohl in den eigenen Reihen als auch in der Politik und bei den Senioren selbst. Die Forderung sei aus Sicht der Parlamentarier „völlig absurd“ und eine „Quatschidee“, des Weiteren wurde auf den Gleichheitsgrundsatz verwiesen. Der Vorsitzende der Senioren-Union Wulff nannte das Ansinnen „Stuss“.

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