Adolf von Wangenheim
Quick Facts
Biography
Adolf Freiherr von Wangenheim (* 20. Januar 1797 in Hasperde; † 25. Oktober 1858 in Hannover) war ein deutscher Richter und Fiskaljurist.
Adolf von Wangenheim war der Sohn des großbritannischen und hannoverschen Oberhauptmanns Ludwig Adam Ernst Walrab Freiherr von Wangenheim (* 16. März 1760 in Sonneborn; † 28. September 1820 in Wiebrechtshausen; Verwalter des Klosterguts Wiebrechtshausen bei Northeim) und dessen Ehefrau Juliane, geb. von Post. Er studierte ab 1814 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und wurde dort Mitglied des Corps Hannovera. 1817 begann er seine berufliche Tätigkeit als Auditor in der Justizkanzlei des Königreichs Hannover in Hannover. Er wurde 1820 Assessor, 1822 zunächst außerordentlicher, 1823 dann ordentlicher Justizrat und 1830 Mitglied der Calenberg-Göttingen-Grubenhagenschen Kreditkommission. Adolf von Wangenheim war sowohl 1833–35 als auch 1838 Mitglied der ersten Kammer des Königreichs Hannover. Er wurde 1840 Oberappellationsgerichtsrat am Oberappellationsgericht Celle und 1843 Präsident des Obersteuer- und Schatzkollegiums des Königreichs, also Finanz- und Schatzminister, sowie Mitglied des Hannoverschen Staatsrates. 1848 war er Mitglied im Siebzehnerausschuss.
Laut Inschrift auf seinem Grabmal in Sonneborn war er Kommandeur (unbekannten Grades) des Guelphen-Ordens.
Literatur
- Heinrich F. Curschmann: Blaubuch des Corps Hannovera zu Göttingen. Band 1 (1809–1899), Göttingen 2002, S. 66, Nr. 155.
- Wilhelm Rothert: Allgemeine Hannoversche Biographien. Band 2 Im alten Königreich Hannover 1816-1866, Hannover 1914, S. 590.