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Otto Luchterhandt (* 1. August 1943 in Celle) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Otto Luchterhandt studierte von 1965 bis 1970 die Fächer Rechts- und Staatswissenschaften, Slawistik und Osteuropäische Geschichte an den Universitäten Freiburg und Bonn. 1970 erfolgte das Erste, 1975 das Zweite Staatsexamen. 1974 promovierte Luchterhandt an der Universität zu Köln mit der Arbeit Der Sowjetstaat und die Russisch-Orthodoxe Kirche. In den Jahren von 1975 bis 1990 war er als Wissenschaftlicher Assistent bzw. Mitarbeiter am Institut für Ostrecht an der Universität zu Köln tätig. Im Jahr 1986 erfolgte seine Habilitation mit der Arbeit Grundpflichten als Verfassungsproblem in Deutschland. Von 1988 bis 1990 hatte Luchterhandt Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten in Freiburg/Br., Köln und Hamburg inne.
Von 1991 bis zu seiner Emeritierung 2008 lehrte Luchterhandt als Professor für Öffentliches Recht und Ostrecht an der Universität Hamburg und war Direktor der Abteilung für Ostrechtsforschung. Von 2003 bis 2012 war er Präsident des Göttinger Arbeitskreises.
Schriften (Auswahl)
Monografien
- Grundpflichten als Verfassungsproblem in Deutschland. Geschichtliche Entwicklung und Grundpflichten unter dem Grundgesetz, Berlin 1988.
- Der verstaatlichte Mensch. Die Grundpflichten des Bürgers in der DDR, Köln 1985, ISBN 3-452-19791-3.
- UN-Menschenrechtskonventionen, Sowjetrecht, Sowjetwirklichkeit, Baden-Baden 1980, ISBN 3-7890-0587-8.
- Der Sowjetstaat und die Russisch-Orthodoxe Kirche, Köln 1976, ISBN 3-8046-8510-2.
Herausgeberschaften
- Verwaltung und Verwaltungsrecht im Erneuerungsprozeß Osteuropas, Berlin 2001, ISBN 3-8305-0243-5.
- Neue Regierungssysteme in Osteuropa und der GUS. Probleme der Ausbildung stabiler Machtinstitutionen, 2. aktualisierte Auflage, Berlin 2002, ISBN 3-8305-0040-8.