Biography
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Quick Facts
Intro | German theologian | |||
Places | Germany | |||
is | Religious scholar Theologian Professor Educator | |||
Work field | Academia Religion | |||
Gender |
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Birth | 31 January 1959, Düsseldorf, Düsseldorf Government Region, North Rhine-Westphalia, Germany | |||
Age | 65 years | |||
Star sign | Aquarius | |||
Education |
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Biography
Norbert Lüdecke (* 31. Januar 1959 in Düsseldorf) ist ein deutscher römisch-katholischer Theologe und Kirchenrechtler.
Leben
Lüdecke studierte von 1977 bis 1983 Katholische Theologie, Germanistik und Geschichte an der Universität Bonn, wo er 1989 mit einer kirchenrechtlichen Arbeit zum Dr. theol. promoviert wurde. Von 1986 bis 1991 studierte er Kanonisches Recht an der Universität Straßburg und schloss mit dem Lizenziat lic. iur. can. ab. Lüdecke war als Diözesanrichter tätig und wurde 1996 an der Universität Würzburg für Kirchenrecht habilitiert.
Seit 1996 ist er Honorarprofessor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Frankfurt. Den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Bonn hat er seit 1998 inne. Er wurde dort in 2013 Prodekan für Allgemeine Angelegenheiten. Von 1996 bis 2009 war er Lehrbeauftragter für Kanonisches Lehrrecht am Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster.
Positionen und Rezeption
In seinen Vorträgen und Veröffentlichungen weist Lüdecke immer wieder auf die grundsätzliche Lehre der Kirche hin und korrigiert damit Fehlinterpretationen. Unter anderem vertritt Lüdecke zusammen mit Georg Bier die Position, der CIC/1983 sei der Interpretationsrahmen für das Zweite Vatikanische Konzil und verweist auf die dogmatisierte Rolle des Papstes. Daher könne das II. Vatikanische Konzil nicht als „Reformkonzil“ behauptet werden. Dazu schrieb Myriam Wijlens „Ihr Ansatz wird im Ausland nicht rezipiert, im deutschen Sprachgebiet findet er unter den Kollegen auch kaum Anhänger bzw. wird explizit abgewiesen“. Michael Böhnke urteilte: „Ekklesiologisch ist dieser der Alleinherrschaft des Papstes huldigende Rechtspositivismus, durch den nicht nur der Geist, sondern auch die verabschiedeten Texte des Konzils ausgehebelt werden können, einseitig, verkürzend und deshalb inakzeptabel.“
Werke (Auswahl)
- Eheschließung als Bund. Genese und Exegese der Ehelehre der Konzilskonstitution „Gaudium et spes“ in kanonistischer Auswertung (= Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft. Bd. 7). 2 Teile. Echter, Würzburg 1989 (Dissertation, Universität Bonn, 1988/89).
- Die Grundnormen des katholischen Lehrrechts in den päpstlichen Gesetzbüchern und neueren Aeusserungen in päpstlicher Autorität (= Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft. Bd. 28). Echter, Würzburg 1997 (Habilitationsschrift, Universität Würzburg, 1995/96).
- Der Codex Iuris Canonici von 1983: „Krönung“ des II. Vatikanischen Konzils? in Die deutschsprachigen Länder und das II. Vatikanum (= Programm und Wirkungsgeschichte des II. Vatikanums. Bd. 4) Hrsg. Hubert Wolf/Claus Arnold, S. 209 ff, Schöningh, Paderborn 2000, ISBN 3-506-73764-3. Hier zum Dokument
- hrsg. mit Christoph Grabenwarter: Standpunkte im Kirchen- und Staatskirchenrecht. Ergebnisse eines interdisziplinären Seminars (= Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft. Bd. 33). Echter, Würzburg 2002.
- mit Georg Bier: Das römisch-katholische Kirchenrecht. Eine Einführung. Kohlhammer, Stuttgart 2012.