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Intro | Böhmischer Jurist (1767 - 1834) | |
Places | Czech Republic | |
was | Writer | |
Work field | Literature | |
Gender |
| |
Birth | 1767, Prague, Czech Republic | |
Death | 1834Prague, Czech Republic (aged 67 years) |
Biography
Michael Schuster (* 7. April 1767 in Prag; † 20. März 1834 ebenda) war ein böhmischer Jurist und Hochschullehrer.
Leben
Michael Schuster war der Sohn des Hochschullehrers Josef Anton Schuster (* 1720; † 1797), der an der Universität Prag als Professor für Natur und Kriminalrecht lehrte.
Er besuchte die Schule in Prag und studierte anschließend an der Universität Prag Philosophie und Rechtswissenschaften. Am 14. Mai 1790 promovierte er zum Dr. phil. sowie zum Dr. jur. und wurde anschließend Advokat, nachdem er die vorgeschriebene Prüfung am böhmischen Appellationsgericht bestanden hatte.
Ab 1794 unterstützte er seinen Vater, der inzwischen 40 Jahre als Professor lehrte, an dessen Lehrstuhl an der Universität und wurde am 26. September 1796, als Nachfolger von Joseph Groß (1723–1796), zum ordentlichen Professor des römischen Rechts ernannt.
1810 war er, nach der Reform, der erste Inhaber der Lehrkanzel des österreichischen bürgerlichen Rechts.
In den Jahren 1812/1813 und 1816/1817 war er Dekan der juristischen Fakultät und 1821/1822 Rektor der Universität Prag und im darauffolgenden Jahr Prorektor. Er wurde Senior der juristischen Fakultät und Beisitzer des akademischen Senats.
Mit Dekret vom 3. September 1818 wurde er zum Regierungsrat ernannt.
Michael Schuster war 1792 mit Anna (geb. Eckel) verheiratet und hatte zwei Töchter und zwei Söhne, die ebenfalls Juristen wurden:
- Edmund Schuster, promovierte 1817 an der Universität Prag;
- Heinrich Schuster, promovierte 1822 an der Universität Prag.
Schriftstellerisches Wirken
Nach dem Erscheinen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, widmete er sich ab 1811 dessen Kommentierung. 1819 erschien Über das Baurecht, Verbiethungsrecht, den Gebrauch und Nichtgebrauch der Dienstbaukeiten, dann über die einzelnen Gattungen, Ersitzung und Verjährung derselben, das 1829 ins Italienische mit dem Titel Del diritto di eriger fabbriche e del diritto di vietarle, dell’ uso e non uso delle servitù übersetzt wurde. Seine weiteren Abhandlungen erschienen unter anderem auch in der Fachzeitschrift Materialien für Gesetzkunde und Rechtspflege von Carl Joseph Pratobevera; überwiegend veröffentlichte er jedoch in Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde von Vincenz August Wagner.
Mitgliedschaften
- Michael Schuster war Mitglied der Gesellschaft patriotische Kunstfreunde und in deren Ausschuss vertreten.
- Er war Mitglied des vaterländischen Museums in Böhmen.
- Er war Mitglied des Vereins der Kunstfreunde für Kirchenmusik.
- Es bestand eine Mitgliedschaft im Verein zur Ermunterung des Gewerbsgeistes in Böhmen.
- Er war Ehrenmitglied des Vereins der böhmischen Sparkasse.
Schriften (Auswahl)
- Theoretisch-praktischer Kommentar über das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie. 1818
- Über das Baurecht, Verbiethungsrecht, den Gebrauch und Nichtgebrauch der Dienstbaukeiten, dann über die einzelnen Gattungen, Ersitzung und Verjährung derselben. 1819.
- Ueber die von dem Eigenthümer vorgenommene Veräußerung einer Sache an zwey verschiedene Personen. Erschienen in Materialien für Gesetzkunde und Rechtspflege in den Oesterreichischen Staaten 6, 1822.
- Ueber den Begriff der Vormundschaft und Curatel. Erschienen in: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1828, Band. 1.
- Beyträge zur Hermeneutik des österreichischen Privatrechtes. Erschienen in: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1828, Band. 1–2.
- Grundlehre der Cessionen. Erschienen in: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1829, Band 2.
- Wie ist das Compensations-Recht geltend zu machen? Wien, Mösle’s Witwe 1830.
- Ist der Uebernehmer eines verpfändeten Grundstückes den Hypothekar-Gläubigern persönlich, folglich mit seinem Vermögen verpflichtet? Wien, Mösle’s Witwe 1830.
- Gibt es dinglich-persönliche Sachenrechte? Erschienen in: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1831, Band 1.
- Prüfung einiger im von Zeiller’schen Commentare in Hinsicht eines vermachten Heirathsgutes und der Anrechnung desselben vorkommenden Ansichten. Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1831, Band 2.
- Verjähren Mieth- und Pachtzinse in drey Jahren – und welches ist überhaupt der Sinn des § 1480. Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1832, Band 1.
- Ueber den Begriff der verbrauchbaren und unverbrauchbaren Sachen. Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1835, Band 1.
- Müssen wir unsere Sache von dem Besitzer mittelst der Eigenthumsklage verfolgen? Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1835, Band 1.
- Ueber den Begriff der Gesammtsachen. Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und polititischer Gesetzkunde, 1835, Band 1.
Literatur (Auswahl)
- Constantin von Wurzbach: Schuster, Michael. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 32. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1876, S. 255 (Digitalisat).
- Michael Schuster. In: Österreichisches Biographisches Lexikon.
- Michael Schuster. In: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde, Jahrgang 1834, 3. Band. Wien. S. 226 f.