Mathias Grasel

German lawyer
The basics

Quick Facts

IntroGerman lawyer
PlacesGermany
isLawyer
Work fieldLaw
Gender
Male
Birth1984, Tettnang, Bodenseekreis, Tübingen Government Region, Germany
Age40 years
The details

Biography

Mathias Grasel (* 1984 in Tettnang) ist ein deutscher Rechtsanwalt. Im NSU-Prozess ist er vierter Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe.

Leben

Mathias Grasel wollte bereits als Abiturient Rechtsanwalt werden. Er begann im Jahr 2004 das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Im Folgejahr wechselte er an die Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er sein Studium im Jahr 2009 abschloss. Es folgte das Referendariat am Oberlandesgericht München. Nach dem Bestehen des 2. Staatsexamens wurde er im Jahr 2011 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seitdem Mitglied der Rechtsanwaltskammer München. Im Jahr 2015 verlieh ihm diese die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht.

Bereits während seines Studiums galt sein Interesse dem Strafrecht. Zunächst als angestellter Rechtsanwalt in einer Münchener Kanzlei tätig, machte er sich selbständig und schloss sich einer Bürogemeinschaft an.

NSU-Prozess

Am 6. Juli 2015 bestellte das Oberlandesgericht München ihn zum vierten Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe im NSU-Prozess, nachdem es zuvor zu Spannungen mit ihren bisherigen drei Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm gekommen war. Seitdem nahm er an der Hauptverhandlung vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München teil, manchmal unterstützt durch seinen Kanzleikollegen Hermann Borchert. Kurz nach seiner Bestellung kündigte er Gesprächsbereitschaft der Angeklagten an. Er verlas die 53-seitige Erklärung Zschäpes am 9. Dezember 2015, in der sie sich nach über vier Jahren des Schweigens erstmals zu den Anklagevorwürfen äußerte. Im Rahmen des Schlussvortrags der Verteidigung Zschäpes im April 2018 trug Grasel den Teil zur rechtlichen Würdigung vor und wies vor allem auf die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu mittäterschaftlichen Tatbeiträgen hin.

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