Karl Otto Manteuffel

German politician
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Quick Facts

IntroGerman politician
PlacesGermany
wasPolitician
Work fieldPolitics
Gender
Male
Birth9 July 1806, Lübben (Spreewald), Dahme-Spreewald, Brandenburg, Germany
Death28 February 1879 (aged 72 years)
The details

Biography

Karl Otto Freiherr von Manteuffel (* 9. Juli 1806 in Lübben; † 28. Februar 1879 in Berlin) war ein preußischer Beamter, Abgeordneter und zwischen 1854 und 1858 amtierender Landwirtschaftsminister.

Leben

Karl Otto von Manteuffel wurde als Sohn von Friedrich Otto Gottlob Freiherr von Manteuffel (* 6. April 1777; † 20. Januar 1812 in Lübben) und seiner Ehefrau Auguste, geborene von Thermo (* 4. Dezember 1782 in Zieckau, Kreis Luckau; † 2. März 1810 in Lübben), geboren. Der Vater war Oberamtsregierungspräsident und Konsistorialdirektor des Markgraftums Niederlausitz. Karl Otto war ein Bruder des späteren preußischen Ministerpräsidenten Otto Theodor von Manteuffel. Seit 1819 besuchte er das Gymnasium Schulpforta. Danach studierte er von 1825 bis 1828 Rechtswissenschaften in Halle und Berlin.

Anschließend trat er den üblichen Vorbereitungsdienst für den preußischen Justizdienst an und wechselte später in den Verwaltungsdienst. Er war 1828 Auskultator am Stadtgericht, später Kammergerichtsreferendar in Berlin, Assessor bei der Generalkommission in Soldin und Regierungsassessor in Frankfurt (Oder). Seit 1841 war er Landrat des Landkreises Luckau und bekleidete dieses Amt bis 1849. Im Jahr 1847 gehörte er dem Vereinigten Landtag an. Außerdem war er 1849/1850 Mitglied der ersten Kammer des preußischen Landtages. Auch dem Erfurter Unionsparlament gehörte er 1850 an.

Im Jahr 1850 war Manteuffel Vizepräsident der Regierung Königsberg. Ein Jahr später wurde er zum Regierungspräsidenten des Bezirks Frankfurt an der Oder ernannt. Noch im selben Jahr wurde er Unterstaatssekretär im preußischen Innenministerium. Seit 1852 war Manteuffel Mitglied des Staatsrates. Friedrich Wilhelm IV. wollte ihn zum Unterstaatssekretär im Landwirtschaftsministerium machen, was zunächst am Widerstand des Staatsministeriums scheiterte. Zwischen dem 16. Oktober 1854 und dem 6. November 1858 hat er das Landwirtschaftsministerium selbstständig verwaltet. Das Staatsministerium war Anfang Oktober 1854 der Ansicht, daß er "in Folge dieser ihm übertragenen Funktionen Sitz und Stimme im Staats-Ministerio erhalten würde", König Friedrich Wilhelm IV. hatte aber Bedenken, ihm "diese Stellung im Staats-Ministerio einzuräumen und zwar lediglich aus dem Grunde, weil es Anstoß erregen dürfte, wenn zwei Brüder dem Staats-Ministerio als Mitglieder angehören. Ich bin daher zwar ganz damit einverstanden, daß der Freiherr von Manteuffel befugt sein solle, den Berathungen des Staats-Ministerii beizuwohnen; indessen soll ihm nur in Angelegenheiten seines Ressorts ein Stimmrecht zustehen." (GStA PK I. HA Rep. 87 ZB Nr. 366, fol. 11 r) Er erhielt auch nicht den Titel eines Ministers. 1856 erhielt der den Titel eines wirklichen Geheimen Rats. Außerdem wurde er 1850 mit den Roten Adlerorden 4. Klasse, später 2. Klasse mit Stern und Eichenlaub ausgezeichnet.

Nach der Zeit im Landwirtschaftsministerium lebte er als Gutsbesitzer in Drahnsdorf. Er gehörte dem Provinziallandtag Brandenburg an. Zwischen 1852 und 1858 und erneut von 1873 bis 1879 war er Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses. Seit 1865 war er Vorsitzender des Kommunallandtages der Niederlausitz.

Karl Otto von Manteuffel war seit 1825 Angehöriger des Corps Saxonia Halle und seit 1871 Mitglied der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften. Er blieb unverheiratet.

Literatur

  • Protokolle des preußischen Staatsministerium. Band 4/2, S. 608, Digitalisat
  • Nachruf. In: Neues Lausitzisches Magazin. Band 55, Görlitz 1879, S. 433–434, Digitalisat
  • Genealogisches Handbuch der Freiherrlichen Häuser. Reihe B, Band 4 (= Genealogisches Handbuch des Adels, Band 39), C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1867, S. 378.
  • Jochen Lengemann: Das Deutsche Parlament (Erfurter Unionsparlament) von 1850. Urban & Fischer, München und Jena 2000, ISBN 3-437-31128-X, S. 210–211 (mit Bild)
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