Bernd Wiegand

German politician
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Quick Facts

IntroGerman politician
PlacesGermany
isPolitician
Work fieldPolitics
Gender
Male
Birth23 February 1957, Braunschweig, Lower Saxony, Germany
Age67 years
The details

Biography

Bernd Wiegand (* 23. Februar 1957 in Braunschweig) ist ein deutscher Kommunalpolitiker (parteilos, vormals: SPD). Seit dem 1. Dezember 2012 ist er Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale).

Lebenslauf

Bernd Wiegand legte 1976 das Abitur am Lessinggymnasium Braunschweig-Wenden ab. Ein Studium an der Fachhochschule Braunschweig beendete er 1982 mit dem Diplom als Dipl.-Verwaltungswirt (FH). Bis 1990 arbeitete er als stellvertretender Amtsleiter im Landkreis Wolfenbüttel, danach in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als Fachhochschullehrer und Hochschullehrer. 2001 promovierte er in Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ab 2008 war er, zu dieser Zeit noch als Mitglied der SPD, Beigeordneter für Sicherheit, Gesundheit und Sport der Stadt Halle (Saale). Im März 2011 trat Wiegand aus der SPD aus, blieb aber Beigeordneter bis 2012. Bei der Wahl zum Oberbürgermeister von Halle (Saale) erreichte er am 1. Juli 2012 im ersten Wahlgang 19,88 % der Stimmen. In der Stichwahl am 15. Juli 2012 setzte er sich mit 52,92 % der Stimmen gegen Bernhard Bönisch (CDU), der 47,08 % der Stimmen erhielt, durch.

Rechtliche Auseinandersetzungen

Vorwurf des Mobbings

Im Januar 2014 wertete das Verwaltungsgericht Magdeburg Wiegands Verhalten gegen eine seiner Mitarbeiterinnen während seiner Tätigkeit als Beigeordneter als Mobbing. Damit scheiterte sein Versuch, eine gegen ihn ergangene Disziplinarverfügung und die damit verbundene Gehaltskürzung um 20 % rückgängig zu machen.

Vorwurf der Untreue

Im Februar 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Halle gegen Bernd Wiegand Anklage wegen des Verdachts der Untreue in drei Fällen. Bernd Wiegand wird vorgeworfen, nach seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister seine drei engsten Mitarbeiter in der Stadtverwaltung in zu hohe Erfahrungsstufen eingruppiert zu haben, weshalb ihnen ein überhöhtes Gehalt gezahlt worden sein soll. Der Stadt Halle (Saale) soll hierdurch im Zeitraum von sieben Jahren ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden sein. Das Landgericht Halle ließ die Anklage im April 2014 zur Hauptverhandlung zu. Zugleich forderte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Kommunalaufsichtsbehörde den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) auf, wegen des Untreuevorwurfs ein Disziplinarverfahren gegen Bernd Wiegand einzuleiten, das jedoch bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruht. Die Hauptverhandlung fand vom 3. Juli 2014 bis zum 9. Februar 2015 statt. Am 9. Februar 2015 wurde Bernd Wiegand von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Der Vorsitzende Richter betonte in der mündlichen Urteilsbegründung, Wiegand habe bei der Einstellung einen Pflichtenverstoß begangen, die Eingruppierung in die entsprechende Erfahrungsstufe sei „auch aus anderen Motiven“ vorgenommen worden als nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Zudem habe er sich „zielgerichtet über die übliche Einstellungspraxis in der Stadtverwaltung“ hinweggesetzt. Gleichwohl sei von einer fehlerfreien Ermessensentscheidung auszugehen. Der 4. Strafsenat des BGH hob mit Urteil vom 24. Mai 2016 (Az. 4 StR 440/15) auf die Revision der Staatsanwaltschaft das freisprechende Urteil auf und verwies die Sache an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Zur Begründung führte der BGH aus, dass bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Tarifbestimmung durch die Strafkammer unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchgreifende Rechtsfehler aufweise. Die Annahme, der Angeklagte habe daher nicht pflichtwidrig im Sinne einer Untreue nach § 266 StGB gehandelt, sei schon aus diesem Grund nicht tragfähig. Der Ermessensspielraum eines Oberbürgermeisters sei durch den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes begrenzt, der eine derart hohe Eingruppierung neuer Mitarbeiter nicht vorsieht. Es sei auch nicht so, dass die Stellen sonst unbesetzt geblieben wären – die drei hatten von sich aus gar nicht so viel Geld gefordert. Bei der Bewertung der beruflichen Vorerfahrung habe sich das Landgericht zudem zu sehr auf Wiegands Darstellung verlassen. Die neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg ist ab dem 4. Mai 2017 terminiert.

Verhältnis zum Stadtrat

Die Beziehungen zwischen Wiegand und dem Stadtrat von Halle (Saale) sind seit längerer Zeit sehr angespannt. Auf Betreiben von CDU, SPD und FDP strebt der Rat seit Dezember 2015 ein Disziplinarverfahren gegen ihn an; dabei geht es um dessen eigenmächtige Entscheidungen, um Personalfragen und den Umgang mit Mitarbeitern.

Schriften

  • Bernd Wiegand: Ist die Einheitsgemeinde wirtschaftlicher als die Verwaltungsgemeinschaft oder die Verbandsgemeinde? Grimberg, Ostbevern 2007
  • Bernd Wiegand (Hrsg./Autor), Grimberg: Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt. Kommentar, Dritte erweiterte Auflage. C. H. Beck, München 2003
  • Bernd Wiegand (Hrsg. seit 1994): Vorschriftenversammlung für die Verwaltung in Sachsen-Anhalt– VSV, Loseblattsammlung. Richard Boorberg Verlag
  • Bernd Wiegand (Hrsg./Autor): Zeitschrift „apf“ (Ausbildung, Prüfung, Fortbildung). Landesteil Sachsen-Anhalt. Seit 2006 Herausgeber der Bundesausgabe. Richard Boorberg Verlag
  • Bernd Wiegand (Hrsg./Autor seit 2006): Praxis der Kommunalverwaltung–Landesausgabe Sachsen–Anhalt, Kommentierungen und systematische Darstellungen aller Rechtsgebiete der Kommunalverwaltung. Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden
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